Hallöchen :)

Ich habe mal ein paar Fragen, zu denen ich keine deutlichen Erklärungen im BBiG oder ArbZG gefunden habe.

1. Überstundenkonten bei Azubis.

Sind diese generell zulässig? Bei uns ist die Regelung folgendermaßen:

Wenn Überstunden gemacht werden, sammeln sich diese automatisch auf einem 80h Konto an. Auf dieses Konto hat der AN keinen Zugriff, der AG sehr wohl. Lt. Aussage des AG ist dieses Konto für schlechte Zeiten da, damit der AG den AN nach Hause schicken kann, ohne dass der AN seinen Urlaub verschwenden müsse.

So weit, so gut (oder auch nicht, darüber lässt sich streiten.).

Kann dies auch bei Auszubildenden so angewendet werden? M.E. nach darf es ja nicht Erstrebenswert sein, dass der Azubi dieses Konto in seiner Ausbildungszeit jemals füllt.
Wenn er Überstunden macht, müssen ihm diese m.e. nach auch im Folgemonat direkt ausbezahlt werden, oder ihm zumindest die Verfügung über dieses Konto, in Form von Ausgleich gewährt werden! Was sagt ihr zu diesem speziellen Fall?

2. Überstundenzuschläge.

Lt. §17 BBiG ist die Mehrarbeit den Auszubildenden besonders zu vergüten(...).
Wer das 80h Konto voll hat, bekommt automatisch immer 15h ausbezahlt, d.h. wenn das Konto voll ist, man aber noch 20 Stunden drauf packt, stehen nun 85 Stunden drauf, man bekommt 15h automatisch ausbezahlt ( die anderen 5h kann man aber nach Antrag auch ausbezahlen lassen, das gibt keine Probleme.

Leider werden diese Stunden ohne jegliche Zuschläge ausbezahlt. Ist dies korrekt? Wenn nicht, wie ist das intelligenteste Vorgehen bei dieser Angelegenheit?

3. Gibt es bei uns nun eine "interne Notiz" von einem Prokuristen an alle Azubis gerichtet, die diese bitte unterschrieben an ihn zurück geben sollen.

Darin steht, dass es den Azubis nicht mehr gestattet wird, den Arbeitsplatz nach Ablauf der Regelarbeitszeit eigenmächtig zu verlassen, man müsse sich beim Abteilungsleiter abmelden und fragen, ob noch etwas zu erledigen sei.

M.E. nicht zulässig, ich habe diese Notizen gestoppt, bis die Rechtslage geklärt ist. Überstunden sind im Notfall Okay (wenn man es ganz genau sieht, nur, wenn sie durch ihren nutzen für das Erreichen des Ausbildungszieles haben), dürfen aber keine Regel darstellen. Korrektes Vorgehen hierbei? Am liebsten würde ich ihm das ding zerrissen vor die Füße werfen....

4. [i]...sorry, aber im Moment ist bei uns echt viel zu viel im argen...[/i] Überstunden für bestimmtes Projekt:

Diesen Sonntag gab es nun eine "Telefonkette", die Baustelle XYZ ist kurz vorm totalen Desaster, daher müsse ab sofort pro Tag 1 Stunde mehr gearbeitet werden. Im Grunde wäre das einzusehen und ist auch noch im Rahmen, leider gibt es hierbei andere Probleme:

Da die GL bisher immer Stur versucht hat, ihre Regelungen der Arbeitszeiten durchzuboxen und generell nur die Azubis gute Azubis sind, die Überstunden machen, sehen viele nicht ein sich nun da noch einzusetzen und stellen ihrerseits auf Stur.

Zum anderen haben einige der Azubis nach der Arbeit noch die Fachhochschulreife zu absolvieren, d.h. durch die Mehrarbeit ist es diesen nicht möglich, den Unterricht rechtzeitig wahrnehmen zu können.

Wie habe ich die Situation zu bewerten? Generell Überstunden OK, für die FH-Absolventen nicht (bzw. Ausnahmeregelung) oder generell nicht OK? Ich bin der Meinung, dass die GL sich andere suchen muss, die den Karren ausm Dreck ziehen sollen....


Vielen Dank im Voraus für die Antworten (sollte bei dem geschreibsel jemand Lust haben, sich das alles durchzulesen ;) ).

Und LG

-brain