Azubis werden "Stift" gerufen - zulässig?
Grüß Gott zusammen
bei uns im Betrieb werden die Azubis wie folgt angesprochen "Hallo Stift mach mal dies."
Die Form des Ansprechens "Stift" ist dies zulässig?????
Unser BR kann nicht helfen.
Gruß Mikelsepp
Community-Antworten (2)
29.05.2009 um 15:22 Uhr
Die Umstellung auf "Mikelsepp-Azubi mach mal!" bringts auch nicht, oder? Aber "normal" anreden kann man auch Azubis.
Was heißt euer BR kann nicht helfen? Hat der keine Ahnung, ob er helfen darf oder keine Ahnung wie er helfen kann?
Dürfen darf er: §75 BetrVG - wobei an die Billigkeit bestimmter Umgangs- oder Anredeformen je nach Branche andere Massstäbe anzulegen sein dürften. (Der Umgang ist auf'm Bau halt etwas rauher ;-)) Und dann "wirkt der BR beim Arbeitgeber auf eine Abhilfe hin" (§80(1) Nr.1, 2, 3 BetrVG).
Er kann diesen Spatzen natürlich auch mit der Kanone 87(1)1 erlegen ;-)
29.05.2009 um 16:30 Uhr
Würde sagen, dass es zunächst Individualrecht des einzelnen "Stifts" ist, wie er sich rufen lässt! Erst dann, wenn der sich beim BR beschwert, würde ich eingreifen...
Gruß STAN
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