Erstellt am 29.05.2009 um 13:22 Uhr von Petrus
Die Umstellung auf "Mikelsepp-Azubi mach mal!" bringts auch nicht, oder?
Aber "normal" anreden kann man auch Azubis.
Was heißt euer BR kann nicht helfen? Hat der keine Ahnung, ob er helfen darf oder keine Ahnung wie er helfen kann?
Dürfen darf er: §75 BetrVG - wobei an die Billigkeit bestimmter Umgangs- oder Anredeformen je nach Branche andere Massstäbe anzulegen sein dürften. (Der Umgang ist auf'm Bau halt etwas rauher ;-))
Und dann "wirkt der BR beim Arbeitgeber auf eine Abhilfe hin" (§80(1) Nr.1, 2, 3 BetrVG).
Er kann diesen Spatzen natürlich auch mit der Kanone 87(1)1 erlegen ;-)
Erstellt am 29.05.2009 um 14:30 Uhr von STANLEY
Würde sagen, dass es zunächst Individualrecht des einzelnen "Stifts" ist, wie er sich rufen lässt!
Erst dann, wenn der sich beim BR beschwert, würde ich eingreifen...
Gruß
STAN