Erstellt am 14.12.2011 um 08:10 Uhr von Paddy
Da solltest du schon etwas konkreter werden.
Auto vom Meister anzünden..........Nein
Drogen und Alkohol.............Nein.
Randalieren am Arbeitsplatz.........Nein
Erstellt am 14.12.2011 um 08:41 Uhr von Tulpe
Im Sinne Ihrer Ausbildung ist der stand der Ausbildung Ausschlag gebend. Dafür gibt es ein Leitfaden zur Ausbildung. Eine Schwesternschülerin darf im ersten Jahr nicht Spritzen. Ein 18 Jähriger KFZ Mechaniker ohne Führerschein aber auf dem Betriebsgelände Fahren.
Es gibt einige Beispiele was man darf und was nicht. Am besten in der Praxisanleitung Nachlesen und natürlich nichts was gegen ein Gesetz verstößt.
Erstellt am 14.12.2011 um 08:54 Uhr von Hamburger
Wir haben bei uns im betrieb eine Presse für Folie die wir alle 2 Wochen mal benutzen dar der Azubi die Maschine bedienen
Erstellt am 14.12.2011 um 09:11 Uhr von rkoch
Warum nicht, so lange es der Ausbildung dient?
Relevant sind für die Aufgaben die der AG einem Azubi zuweisen darf zwei Vorschriften:
JArbSchG: Anwendungsbereich §2, Verbote §22 ff.
§14 (2) BBiG: Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
Letztere ist für volljährige Azubis die Einzige noch relevante Einschränkung.
In diesem Sinne:
Wenn es sich z.B. um einen kaufmännischen Azubi handelt dann ist die Arbeit an dieser Presse nur dann zulässig wenn der Ausbildungsplan ausdrücklich eine Verweilzeit in der mechanischen Fertigung (um Einblicke in die Fertigungsmethoden zu gewinnen) vorsieht.
Für einen Azubi zu dessen zukünftigem Beruf derartige Tätigkeiten gehören wäre derartiges nur dann unzulässig, wenn es zu einem Zeitpunkt erfolgt zu dem der Azubi die notwendige Fachkenntnis und körperliche Fähigkeit (noch) nicht vorliegt ODER er derart überwiegend diese Tätigkeit ausführen soll, dass das Erreichen des Ausbildungszwecks (einseitige Ausbildung) gefährdet wäre.
Erstellt am 14.12.2011 um 09:12 Uhr von Ulrik
Warum denn nicht??
So lange er anständig eingewiesen wird und alle Unfallverhütunggsvorschriften eingehalten werden (was es für jeden AN gilt, egal wie alt).
Erstellt am 14.12.2011 um 09:16 Uhr von petrus
Gegenfrage: Warum darf er die Presse nicht benutzen, wenn er nicht volljährig ist?
P.S.: Wenn Du noch mehr Antworten willst, solltest Du die 7er-Grenze bei Deiner Frage rausnehmen...
Erstellt am 14.12.2011 um 22:44 Uhr von Hamburger