Erstellt am 21.07.2006 um 14:32 Uhr von neuer BR
Das Jugendarbeitsschutzgesetz besagt das dazu.
Bei uns,ist eine grosse Firma, haben sie Festearbeitszeiten obwohl wir auch hier Gleitzeit haben.
§ 4 Arbeitszeit
(1) Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung ohne Ruhepausen (§ 11).
(2) Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen (§ 11).
(3) Im Bergbau unter Tage gilt die Schichtzeit als Arbeitszeit. Sie wird gerechnet vom Betreten des Förderkorbes bei der Einfahrt bis zum Verlassen des Förderkorbes bei der Ausfahrt oder vom Eintritt des einzelnen Beschäftigten in das Stollenmundloch bis zu seinem Wiederaustritt.
(4) Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit ist als Woche die Zeit von Montag bis einschließlich Sonntag zugrunde zu legen. Die Arbeitszeit, die an einem Werktag infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.
(5) Wird ein Kind oder ein Jugendlicher von mehreren Arbeitgebern beschäftigt, so werden die Arbeits- und Schichtzeiten sowie die Arbeitstage zusammengerechnet.
Erstellt am 21.07.2006 um 14:45 Uhr von aristos
Hallo,
Auszubildende gelden nicht als Arbeitnehmer. Aus diesem Grund denke ich, das Direktionsrecht hier in diesem Fall gibt im das Recht die Auszubildenden aus der Gleitzeit ausgeschliessen.
Was sind den die Gründe?????????
Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, dann mit im dies besprechen und versuchen wenigstens die Gründe zu erfahren bzw. den Vorschlag machen die Azubi´s mit rein zu nehmen.
Erstellt am 21.07.2006 um 14:52 Uhr von Lotte
@schriftführer
nein, es gibt kein Gesetz, dass Jugendliche nicht gleiten dürfen
schau mal unter http://www.dgb-jugend.de/UNIQ115348616517036/doc18931A.html
Dort ist das Gesetz erklärt und Gleitzeit ausdrücklich erwähnt
Erstellt am 21.07.2006 um 14:54 Uhr von Schriftführer
Gründe sind nicht bekannt. Lt. Azubi wollte die ehem. BRV dies einfach nicht.
Leider wurden die Geschäfte des "alten Betriebsrats" nur von der Vorsitzenden geführt - diese zeigt sich seit "Amtsenthebung" nicht sonderlich kooperativ. Ich selbst bin im neuen Betriebsrat und wir versuchen jetzt ersteinmal bestehende Misstände zu beseitigen.
Ich würde gerne die Gleitzeitregelung auch für die Azubis geltend machen, weil ich nicht verstehe, was dagegen sprechen könnte. Es sei denn es gibt ein Gesetz, welches dies verbietet o.ä.
Erstellt am 21.07.2006 um 18:16 Uhr von Rollie
Ich denke mal, der §87 und die damit verbundene Mitbestimmung schließt ja den Kreis der Auszubildenden mit ein und daher dürfte der Betriebsrat hinsichtlich der Azubis zu beteiligen sein.
Es sollte doch sicherlich möglich sein, in Form eines Anhangs an die BV eine Regelung für die Azubis zu installieren.
Erstellt am 22.07.2006 um 10:49 Uhr von Fayence
Schriftführer,
als AG würde ich Azubis die Möglichkeit "Gleitzeit" bewusst nicht einräumen wollen.
Würde/könnte im Zusammenhang mit Berufsschultagen mehr Diskussionen als nötig zulassen.
Erstellt am 22.07.2006 um 16:11 Uhr von Lotte
@Fayence
meinst Du, die Azubis können dann mit dem pünktlichen Schulanfang nicht mehr umgehen oder welche Intention hast Du?
Erstellt am 22.07.2006 um 17:29 Uhr von Rollie
@ Fayence,
auch wenn ich Deiner Auffassung nicht widerspreche, die Eigenverantwortung bei der Planbarkeit der Arbeitszeit halte ich durchaus für sinnvoll, vergleichbar zu versuchen, seine Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen :-)
Erstellt am 22.07.2006 um 20:18 Uhr von Fayence
Lotte,
um das pünktliche Erscheinen zum Berufsschulunterricht mache ich mir nunmal überhaupt keine Gedanken.
Kann allerdings schon jetzt unnötige Diskussionen erahnen, wenn es um das Thema "arbeiten vor oder nach der Berufsschule" geht!
Rollie,
bei aller Liebe zu selbstständigen Kindern, halte ich diese mit einem solchen Versuch für überfordert! Kann da durchaus mitreden. ;-)
Mein Hauptgegenargument sehe ich jedoch in obigem Grund.
Wie heißt es noch in dem immer wieder gern zitierten Spruch? "Lehrjahre sind keine Herrenjahre"! Ein Fünkchen Wahrheit steckt da schon drin. :-)
Erstellt am 22.07.2006 um 20:27 Uhr von Ramses II
Ich bin auch der Meinung dass Azubis ihre Zuverlässigkeit besser unter Beweis stellen können wenn sie fest Arbeitszeiten haben.
Auch steht die eigenverantwortliche Planung der Arbeit und damit verbunden der Arbeitszeit bei Azubis nicht im Vordergrund.
Wie sollen die Ausbilder die Betreuung sicherstellen wenn sie nicht wissen wann ihre Azubis zur Arbeit erscheinen?
Erstellt am 22.07.2006 um 20:38 Uhr von Lotte
Kommt es denn nicht auch darauf an wie die Gleitzeit organisiert ist?
Bei uns gibt es z.B. eine Kernarbeitszeit von 9.00h bis 15.00, da müssen alle da sein. Voher und hinterher kann man gleiten. Natürlich ist Schultag kein Arbeitstag und könnte es bei uns auch nicht werden.
In punkto Erziehung zur Selbständigkeit mache ich mit meinen Kindern gerade die Erfahrung, dass sie eher zu früh zur Schule gehen als zu spät ;-)
Erstellt am 22.07.2006 um 20:45 Uhr von Fayence
"Natürlich ist Schultag kein Arbeitstag..."
Lotte,
diese Deine Aussage ist schlicht weg und einfach ein Gerücht! Je nach Lage und Dauer des Berufsschulunterrichts, muss vorher und/oder nachher gearbeitet werden!
Mein Einwand kam nicht von ungefähr!
Erstellt am 22.07.2006 um 20:57 Uhr von Lotte
Fayence,
hätte ich nicht gedacht, dass es so bekloppte Regelungen gibt, habe ich in den zwanzig Jahren meines Arbeitslebens noch nicht erlebt.
Na ja, hier habe ich ja schon einiges Neues erlebt ;-)
Erstellt am 22.07.2006 um 21:03 Uhr von Kölner
@Lotte
Die "Beklopptheit" treibt in diesem Forum sowieso ihre ganz eigenen Blüten.
Erstellt am 22.07.2006 um 21:17 Uhr von Fayence
Lotte,
ich stehe schon ein paar Jährchen länger im Berufsleben, aber auch damals gab es diese Regelung schon. ;-)