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Gleitzeit für Azubis?

S
schriftführer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

bei uns wurde im vergangenem Jahr die Gleitzeit eingeführt. Nun hat mich ein Azubi (Büro) hierauf angesprochen. Er sagt für Azubis würde diese Regelung nicht gelten. Lt. BV wird nur zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Gibt es denn ein Gesetz, dass Azubis nicht gleiten dürfen?

Danke und Grüße

7.284015

Community-Antworten (15)

NB
neuer BR

21.07.2006 um 16:32 Uhr

Das Jugendarbeitsschutzgesetz besagt das dazu. Bei uns,ist eine grosse Firma, haben sie Festearbeitszeiten obwohl wir auch hier Gleitzeit haben.

§ 4 Arbeitszeit

(1) Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung ohne Ruhepausen (§ 11).

(2) Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen (§ 11).

(3) Im Bergbau unter Tage gilt die Schichtzeit als Arbeitszeit. Sie wird gerechnet vom Betreten des Förderkorbes bei der Einfahrt bis zum Verlassen des Förderkorbes bei der Ausfahrt oder vom Eintritt des einzelnen Beschäftigten in das Stollenmundloch bis zu seinem Wiederaustritt.

(4) Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit ist als Woche die Zeit von Montag bis einschließlich Sonntag zugrunde zu legen. Die Arbeitszeit, die an einem Werktag infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.

(5) Wird ein Kind oder ein Jugendlicher von mehreren Arbeitgebern beschäftigt, so werden die Arbeits- und Schichtzeiten sowie die Arbeitstage zusammengerechnet.

A
aristos

21.07.2006 um 16:45 Uhr

Hallo, Auszubildende gelden nicht als Arbeitnehmer. Aus diesem Grund denke ich, das Direktionsrecht hier in diesem Fall gibt im das Recht die Auszubildenden aus der Gleitzeit ausgeschliessen. Was sind den die Gründe?????????

Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, dann mit im dies besprechen und versuchen wenigstens die Gründe zu erfahren bzw. den Vorschlag machen die Azubi´s mit rein zu nehmen.

L
Lotte

21.07.2006 um 16:52 Uhr

@schriftführer nein, es gibt kein Gesetz, dass Jugendliche nicht gleiten dürfen schau mal unter http://www.dgb-jugend.de/UNIQ115348616517036/doc18931A.html

Dort ist das Gesetz erklärt und Gleitzeit ausdrücklich erwähnt

S
schriftführer

21.07.2006 um 16:54 Uhr

Gründe sind nicht bekannt. Lt. Azubi wollte die ehem. BRV dies einfach nicht.

Leider wurden die Geschäfte des "alten Betriebsrats" nur von der Vorsitzenden geführt - diese zeigt sich seit "Amtsenthebung" nicht sonderlich kooperativ. Ich selbst bin im neuen Betriebsrat und wir versuchen jetzt ersteinmal bestehende Misstände zu beseitigen.

Ich würde gerne die Gleitzeitregelung auch für die Azubis geltend machen, weil ich nicht verstehe, was dagegen sprechen könnte. Es sei denn es gibt ein Gesetz, welches dies verbietet o.ä.

R
Rollie

21.07.2006 um 20:16 Uhr

Ich denke mal, der §87 und die damit verbundene Mitbestimmung schließt ja den Kreis der Auszubildenden mit ein und daher dürfte der Betriebsrat hinsichtlich der Azubis zu beteiligen sein.

Es sollte doch sicherlich möglich sein, in Form eines Anhangs an die BV eine Regelung für die Azubis zu installieren.

F
Fayence

22.07.2006 um 12:49 Uhr

Schriftführer, als AG würde ich Azubis die Möglichkeit "Gleitzeit" bewusst nicht einräumen wollen.

Würde/könnte im Zusammenhang mit Berufsschultagen mehr Diskussionen als nötig zulassen.

L
Lotte

22.07.2006 um 18:11 Uhr

@Fayence meinst Du, die Azubis können dann mit dem pünktlichen Schulanfang nicht mehr umgehen oder welche Intention hast Du?

R
Rollie

22.07.2006 um 19:29 Uhr

@ Fayence,

auch wenn ich Deiner Auffassung nicht widerspreche, die Eigenverantwortung bei der Planbarkeit der Arbeitszeit halte ich durchaus für sinnvoll, vergleichbar zu versuchen, seine Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen :-)

F
Fayence

22.07.2006 um 22:18 Uhr

Lotte, um das pünktliche Erscheinen zum Berufsschulunterricht mache ich mir nunmal überhaupt keine Gedanken.

Kann allerdings schon jetzt unnötige Diskussionen erahnen, wenn es um das Thema "arbeiten vor oder nach der Berufsschule" geht!

Rollie, bei aller Liebe zu selbstständigen Kindern, halte ich diese mit einem solchen Versuch für überfordert! Kann da durchaus mitreden. ;-) Mein Hauptgegenargument sehe ich jedoch in obigem Grund.

Wie heißt es noch in dem immer wieder gern zitierten Spruch? "Lehrjahre sind keine Herrenjahre"! Ein Fünkchen Wahrheit steckt da schon drin. :-)

RI
Ramses II

22.07.2006 um 22:27 Uhr

Ich bin auch der Meinung dass Azubis ihre Zuverlässigkeit besser unter Beweis stellen können wenn sie fest Arbeitszeiten haben.

Auch steht die eigenverantwortliche Planung der Arbeit und damit verbunden der Arbeitszeit bei Azubis nicht im Vordergrund. Wie sollen die Ausbilder die Betreuung sicherstellen wenn sie nicht wissen wann ihre Azubis zur Arbeit erscheinen?

L
Lotte

22.07.2006 um 22:38 Uhr

Kommt es denn nicht auch darauf an wie die Gleitzeit organisiert ist? Bei uns gibt es z.B. eine Kernarbeitszeit von 9.00h bis 15.00, da müssen alle da sein. Voher und hinterher kann man gleiten. Natürlich ist Schultag kein Arbeitstag und könnte es bei uns auch nicht werden. In punkto Erziehung zur Selbständigkeit mache ich mit meinen Kindern gerade die Erfahrung, dass sie eher zu früh zur Schule gehen als zu spät ;-)

F
Fayence

22.07.2006 um 22:45 Uhr

"Natürlich ist Schultag kein Arbeitstag..."

Lotte, diese Deine Aussage ist schlicht weg und einfach ein Gerücht! Je nach Lage und Dauer des Berufsschulunterrichts, muss vorher und/oder nachher gearbeitet werden! Mein Einwand kam nicht von ungefähr!

L
Lotte

22.07.2006 um 22:57 Uhr

Fayence, hätte ich nicht gedacht, dass es so bekloppte Regelungen gibt, habe ich in den zwanzig Jahren meines Arbeitslebens noch nicht erlebt. Na ja, hier habe ich ja schon einiges Neues erlebt ;-)

K
Kölner

22.07.2006 um 23:03 Uhr

@Lotte Die "Beklopptheit" treibt in diesem Forum sowieso ihre ganz eigenen Blüten.

F
Fayence

22.07.2006 um 23:17 Uhr

Lotte, ich stehe schon ein paar Jährchen länger im Berufsleben, aber auch damals gab es diese Regelung schon. ;-)

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