Aufstieg eines Betriebsrates in die Geschäftsführung
Hallo zusammen. Wir haben in unserem Unternehmen einen Betriebsrat in der ersten Generation, dem ich angehöre. Nun habe ich eine möglicherweise etwas außergewöhnliche Frage und hoffe, man kann mir weiterhelfen:
Eines der Betriebsratsmitglieder ist in die Geschäftsführung berufen worden und hat Prokura bekommen. Daher ist er aus unserem Betriebsrat ausgeschieden, ein Ersatzmitglied rückte nach.
Was passiert nun, wenn diese Person wieder aus der Geschäftsführung ausscheiden würde und "normaler Mitarbeiter" werden würde?
- Hat sie wieder einen Anspruch auf den Posten im Betriebsrat?
- Genießt Sie trotzdem Kündigungsschutz als ursprünglich gewählter Betriebsrat?
- Kann der Betriebsrat diese Person grundsätzlich wieder in den Betriebsrat aufnehmen (in der jetzigen Legislaturperiode), oder ist eine Rückkehr erst bei der nächsten turnusmäßigen Wahl möglich?
Vielen Dank für die Beantwortung Eurer Fragen, Matthias
Community-Antworten (2)
28.04.2009 um 07:32 Uhr
@MatthiasSunkel, raus ist raus.....vorerst. Sollte die Konstellation sich ändern ( normaler AN ) in § 5 BetrVG geregelt, bei der nächsten Wahl, könnte er wieder mitspielen. Manchmal soll es hilfreich sein im BetrVG zu lesen......
28.04.2009 um 17:09 Uhr
Hmmm - ein LA der dann wieder "normaler MA" wird? Eher unwahrscheinlich! Vermutlich wird dieser eher gegangen ;-))) Gerade in der Konstellation! Für mich aber dennoch interessant, dass ein BRM in die GL kommt. Das legt den Schluß nahe, dass er denen nciht genug auf die "Füße" gestiegen ist... Das allerdings ist lediglich eine Vermutung...
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