Eines der Betriebsratsmitglieder ist in die Geschäftsführung berufen worden und hat Prokura bekommen. Daher ist er aus unserem Betriebsrat ausgeschieden, ein Ersatzmitglied rückte nach.
Was passiert nun, wenn diese Person wieder aus der Geschäftsführung ausscheiden würde und "normaler Mitarbeiter" werden würde?
- Hat sie wieder einen Anspruch auf den Posten im Betriebsrat?
- Genießt Sie trotzdem Kündigungsschutz als ursprünglich gewählter Betriebsrat?
- Kann der Betriebsrat diese Person grundsätzlich wieder in den Betriebsrat aufnehmen (in der jetzigen Legislaturperiode), oder ist eine Rückkehr erst bei der nächsten turnusmäßigen Wahl möglich?
Vielen Dank für die Beantwortung Eurer Fragen,
Matthias
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte