Wie sollte der Betriebsrat sich verhalten wenn die Geschäftsführung die Daseinsberechtigung anzweifelt. Konkreter Fall:
GF Wortlaut: "Wofür brauchen wir eigentlich einen BR?"
Laut BetrVG §1 (Einrichten von Betriebsräten) - ist diese Aussage genügend oder gibt es eventuell eine etwas "deutlichere" Ansage oder wie sollte sich der BR verhalten bzw. der BRV?
Danke für die Hilfe