Erstellt am 30.04.2020 um 06:31 Uhr von BRHamburg
Das Arbeitsamt rechnet auf Tagesbasis. Das bedeutet aber nicht das man nur ganze Tage in KA gehen kann.
Erstellt am 30.04.2020 um 06:40 Uhr von celestro
Die Verteilung der Arbeitszeit bei Kurzarbeit sollte dergestalt sein, dass der Arbeitsausfall minimiert wird. Wenn ich trotz Kurzarbeit für Kunden schnell zu erreichen sein muss, macht "jeden Tag" wohl mehr Sinn als 3 Tage die Woche.
Das "normalerweise" kommt wohl eher daher, dass die MA sich oft nicht jeden Tag in die Firma aufmachen wollen (Fahrzeit und Kosten) und man daher oft genug tageweise arbeitet.
Erstellt am 30.04.2020 um 09:31 Uhr von seehas
Das Arbeitsamt interessiert sich am Ende dafür wieviel in einem Monat gearbeitet wurde und wieviel Gehalt somit ausbezahlt wurde. Es tritt dann für die Differenz die im Nettoentgelt entsteht ein. Ob jetzt jemand einen Tag voll und einen Tag gar nicht oder aber zwei halbe Tage arbeitet interessiert das Arbeitsamt nicht.
Erstellt am 30.04.2020 um 13:44 Uhr von OnkelBenz
Ich danke für die Antworten, das hilft mir schon mal weiter.