Ist es richtig, dass Kurzarbeit dem Arbeitsamt gegenüber nur in ganzen Tagen abgerechnet werden kannn?
Hintergrund der Frage ist, dass wirr einige Fälle haben, die wegen der Kinderbetreuung bei 60% Arbeit lieber jeden Tag 5 Stunden (also genau 4,8 h) arbeiten würden. Das sind dann auch 60%, aber eben auf die ganze Woche verteilt. Nornamlerweise wird das ja mit 2 Tagen Kurzarbeit/Woche abgerechnet

Gibt es dazu Beispiele oder bekannte Gegenargumente? Wie wird sowas dem Arbeitsamt mitgeteilt? Oder muss die Abrechnung dann wieder auf gesamte Tage umgerechnet werden?