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Frage zur Kurzarbeit

O
OnkelBenz
Apr 2020 bearbeitet

Ist es richtig, dass Kurzarbeit dem Arbeitsamt gegenüber nur in ganzen Tagen abgerechnet werden kannn? Hintergrund der Frage ist, dass wirr einige Fälle haben, die wegen der Kinderbetreuung bei 60% Arbeit lieber jeden Tag 5 Stunden (also genau 4,8 h) arbeiten würden. Das sind dann auch 60%, aber eben auf die ganze Woche verteilt. Nornamlerweise wird das ja mit 2 Tagen Kurzarbeit/Woche abgerechnet

Gibt es dazu Beispiele oder bekannte Gegenargumente? Wie wird sowas dem Arbeitsamt mitgeteilt? Oder muss die Abrechnung dann wieder auf gesamte Tage umgerechnet werden?

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Community-Antworten (4)

B
BRHamburg

30.04.2020 um 08:31 Uhr

Das Arbeitsamt rechnet auf Tagesbasis. Das bedeutet aber nicht das man nur ganze Tage in KA gehen kann.

C
celestro

30.04.2020 um 08:40 Uhr

Die Verteilung der Arbeitszeit bei Kurzarbeit sollte dergestalt sein, dass der Arbeitsausfall minimiert wird. Wenn ich trotz Kurzarbeit für Kunden schnell zu erreichen sein muss, macht "jeden Tag" wohl mehr Sinn als 3 Tage die Woche.

Das "normalerweise" kommt wohl eher daher, dass die MA sich oft nicht jeden Tag in die Firma aufmachen wollen (Fahrzeit und Kosten) und man daher oft genug tageweise arbeitet.

S
seehas

30.04.2020 um 11:31 Uhr

Das Arbeitsamt interessiert sich am Ende dafür wieviel in einem Monat gearbeitet wurde und wieviel Gehalt somit ausbezahlt wurde. Es tritt dann für die Differenz die im Nettoentgelt entsteht ein. Ob jetzt jemand einen Tag voll und einen Tag gar nicht oder aber zwei halbe Tage arbeitet interessiert das Arbeitsamt nicht.

O
OnkelBenz

30.04.2020 um 15:44 Uhr

Ich danke für die Antworten, das hilft mir schon mal weiter.

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