Fragen zur BV "Kurzarbeit"
Hallo zusammen,
jetzt hat es unser Unternehmen leider auch erwischt und wir haben einen drastischen Umsatzeinbruch zu verzeichnen. Dies führt dazu, dass unsere GF mit dem BR eine Betriebsvereinbarung abschließen will, um Kündigungen zu umgehen.
Nun hat die GF uns heute erstmal mündlich (Montag o. Dienstag schriftlich) Eckpunkte mitgeteilt, die in dieser BV unterkommen sollen. Da bitte ich alle um eventuelle, sachliche Kommentare:
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Die GF will in der BV stehen haben, dass es eine Spannbreite von min. 10% bis hin zu 40% Kurzarbeit gibt und dass diese quasi wöchentlich unter Berücksichtung der betriebswirtschaftlichen Lage individuell durchgesetzt wird. In der Praxis soll das so laufen, dass Mitarbeiter A in der kommenden Woche statt des Freitags auch den Donnerstag zuhause bleiben soll! Ist das so üblich? Stimmt es, dass eine BV eine solche Spannbreite beinhalten muss?
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Die GF will sich vorbehalten während der Kurzarbeit Kündigungen auszusprechen, die durch drastische Veränderungen im Geschäftsablauf zu dokumentieren sind, jedoch nichts mit der eigentlichen Krise zu tun haben. In der Praxis soll das heißen, dass keiner wegen dem aktuellen Ereignis "Krise" betriebsbedingt gekündigt wird, sollte jedoch ein unvorhersehbares Ereignis eintreffen (z.B. Lieferant mit Langzeitvertrag bricht weg, keiner neuer in Sicht), darf die GF Kündigungen in diesem Teilbereich aussprechen! Ist das praxisnah? Kann man dem zustimmen?
Vielen Dank für Eure Meinung!
Beste Grüße It's me
Community-Antworten (7)
24.04.2009 um 19:21 Uhr
darf die GF Kündigungen in diesem Teilbereich aussprechen! Ist das praxisnah? Nein ist es nicht ! Lasst es von eurer GW prüfen,dann seit ihr auf der sicheren seite...
Ps:welche Eckpunkte habt ihr als Betriebsrat entgegen gestellt ? MFG
24.04.2009 um 23:56 Uhr
Hallo Vampire,
also KUA ist dazu gedacht Kündigungen zu verhindern. Ich würde auf keinen Fall auf einen Kündigungsschutz während der KUA verzichten. Ihr seid hier in einer recht guten Position, denn ohne eure Zustimmung wird es keine KUA geben. Auch ist es nicht zwingend, oder üblich Spannweiten zu vereinbaren.
Man könnte den Eindruck gewinnen euer AG möchte sich nur die Vorteile - also das KUG - sichern und weitestgehend keine weiteren Verpflichtungen eingehen.
Ich würde euch allerdings wie auch Troinsdorfer dringend raten die GEW hinzuzuziehen, oder einen RA.
Gruß
MicBR
25.04.2009 um 10:16 Uhr
Betriebsbedingte Kündigungen solltet ihr in der BV ausschließen. Spannweiten in der Kurzarbeit sind durchaus möglich, vor allen Dingen wenn es sich um Tagesgeschäft handelt, Ihr solltet allerdings das jeweils überprüfen, einen Kurzarbeitseinsatzplan erstellen, Abweichungen nur nach Rücksprache mit dem BR.
25.04.2009 um 12:48 Uhr
@Vampire So pauschal kann man nicht antworten, dass weder die betriebsbedingten Kündigungen in einer BV auszuschließen sind, noch das man sie zu gestatten hat. Habt Ihr keinen externen Berater - ausserhalb der Gewerkschaft?
26.04.2009 um 14:39 Uhr
Hallo zusammen,
vielen Dank für die schnellen Antworten!
Wir werden am morgigen Montag rechtlichen Beistand kontaktieren, da wir im Thema "Kurzarbeit" nicht wirklich gut sind. Woher auch, sowas gab es in 50 Jahren Unternehmensgeschichte nicht.
Naja, also unsere Eckpunkte sind klar. Zum einen keine betriebsbedingten Kündigungen während der Kurzarbeitszeit und zum anderen 100%ige Informationspolitik in Bezug auf die weitere Vorgehensweise in Form von wöchentlichen Gesprächen ...
Was würdet Ihr additiv noch empfehlen?
Grüße It's me ...
26.04.2009 um 14:54 Uhr
@Vampire,
möchtest Du noch Additive absorbieren....
26.04.2009 um 16:01 Uhr
Danke @ pirat
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