Hallo zusammen,

jetzt hat es unser Unternehmen leider auch erwischt und wir haben einen drastischen Umsatzeinbruch zu verzeichnen. Dies führt dazu, dass unsere GF mit dem BR eine Betriebsvereinbarung abschließen will, um Kündigungen zu umgehen.

Nun hat die GF uns heute erstmal mündlich (Montag o. Dienstag schriftlich) Eckpunkte mitgeteilt, die in dieser BV unterkommen sollen. Da bitte ich alle um eventuelle, sachliche Kommentare:

1) Die GF will in der BV stehen haben, dass es eine Spannbreite von min. 10% bis hin zu 40% Kurzarbeit gibt und dass diese quasi wöchentlich unter Berücksichtung der betriebswirtschaftlichen Lage individuell durchgesetzt wird. In der Praxis soll das so laufen, dass Mitarbeiter A in der kommenden Woche statt des Freitags auch den Donnerstag zuhause bleiben soll! Ist das so üblich? Stimmt es, dass eine BV eine solche Spannbreite beinhalten muss?

2) Die GF will sich vorbehalten während der Kurzarbeit Kündigungen auszusprechen, die durch drastische Veränderungen im Geschäftsablauf zu dokumentieren sind, jedoch nichts mit der eigentlichen Krise zu tun haben. In der Praxis soll das heißen, dass keiner wegen dem aktuellen Ereignis "Krise" betriebsbedingt gekündigt wird, sollte jedoch ein unvorhersehbares Ereignis eintreffen (z.B. Lieferant mit Langzeitvertrag bricht weg, keiner neuer in Sicht), darf die GF Kündigungen in diesem Teilbereich aussprechen! Ist das praxisnah? Kann man dem zustimmen?

Vielen Dank für Eure Meinung!

Beste Grüße
It's me