Guten Abend,

bei uns im Betrieb soll Kurzarbeit eingeführt werden, da es im Moment nicht sehr toll aussieht.
Die Auftragslage und die Vorschau besagt das wir in den nächsten Monaten ca. 20 Prozent zuviel Mitarbeiter haben. Ein Ende der schlechten Auftragslage ist aber noch nicht abzuschätzen.
Um diese schwere Zeit zu überstehen, möchte unser AG in Kurzarbeit gehen und in diesem Zuge Kurzarbeitsgeld bei der Arbeitsagentur beantragen.

Nur haben wir ein Gleitzeitkonto von +-250 Stunden für alle Mitarbeiter.
Ca. 95 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer haben ihre Überstunden bereits abgebaut und haben die ersten Minusstunden.
Haben wir den überhaupt Anspruch auf Kurzarbeitsgeld?
Hab jetzt mehrfach gelesen, dass es ein Problem darstellt, wenn derartige Zeitkontenregelungen existieren und man die Betriebsvereinbarung dazu hätte längst kündigen müssen?
Reich es aus, wenn alle Überstunden abgebaut sind, oder müssten wir auch die vollen 250 Minusstunden nutzen, bevor ein Anspruch besteht?

Sollte ein Arbeitnehmer trotz dieser Maßnahmen gekündigt werden, verringert sich da sein Anspruch auf Arbeitslosengeld? Er hat ja dann bis zu 6 Monate lang weniger verdient als normal?

Ich hab was von Zuschüssen zum Kurzarbeitsgeld seitens des Arbeitgebers gelesen, um die Einbussen der Mitarbeiter etwas geringer zu halten. Kann mir einer die nähren Umstände/Bedingungen dazu erklären?

Vielen Dank, NEC