Fragen rund um die Kurzarbeit
Unsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste hatte eine Absichtserklärung seit Freitag Nachmittag (gegen 15.30 h) im Fach. Soweit so schlecht/gut.
Als fleissiger Mitleser hier habe ich schon mitbekommen, dass der Betriebsrat Kurzarbeit zustimmen muss. Wir müssen diesbezüglich auch noch eine ganze Menge mehr mit der Arbeitgeberin verhandeln. Das steht ab morgen auf dem Plan. Der Antrag soll zum 01.03. gestellt sein.
Fragen:
- Eine Betriebsvereinbarung muss her - da habe ich ein Muster. Gibt es weitergehende Tipps? Wir sind nicht tarifgebunden und haben kein Arbeitszeitkonto.
- Der BR (7köpfig) könnte die Zeit der Kurzarbeit (geplant sind 4 Monate) sehr gut nutzen um diverse Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen mit der Arbeitgeberin zu führen, für die Arbeitnehmer ansprechbar zu sein und interne Probleme im Betriebsrat zu klären. Können wir die Zeit der Kurzarbeit dazu ohne weiteres nutzen? Wird diese Zeit dann voll vergütet?
- Ein Mitglied des Betriebsrates ist in der ersten und dritten Märzwoche auf Seminar. Wird diese Zeit ganz angerechnet? Wenn nicht, wie würde ein Ausgleich aussehen?
- Wir wollen die Arbeitgeberin bitten, wenigstens die unteren Lohngruppen (bis 1600 brutto) mit einem Zuschuss zu stützen. Gibt es da Ideen, wie man das erzielen kann? Prozentual?
- Unser Wirtschaftsausschuss soll bzgl. der wirtschaftlichen Lage alle Informationen bekommen. Ein wichtiger Index ist dabei, dass unsere Auftragseingänge wieder steigen müssen. Das geht mitunter sehr schnell und von jetzt auf gleich. Kann man die Arbeitgeberin "zwingen", weingstens einen wöchentlichen Report dem Wirtschaftsausschuss oder Betriebsrat zu geben? Sollte das sinnig in der Betriebsvereinbarung erklärt werden?
- Wenn ein Kollege wegen des Kurzarbeitergeldes in nachweisbare finanzielle Bedrängnis gerät, vor allem ohne unterstützende Zahlungen durch die Arbeitgeberin, kann sich der Arbeitnehmer an weitere Behörden wenden? Welche? Sozialamt oder Arbeitsagentur? Hat da jemand Erfahrung?
- Wie sieht es mit der Altersversorgung in dieser Zeit aus? Muss der volle oder der anteilige Betrag weitergezahlt werden?
- Es könnte sein, dass nach den vier Monaten alles wieder im Lot ist. Das kann aber auch genau im Gegenteil so sein. Was ist für eine Vereinbarung sinnig bezüglich eines nachwirkenden Kündigungsschutzes? 6 Monate? Erfahrungen bei einem Betrieb mit 132 Mitarbeitern?
- Es könnte sein, dass unser Aussendienst (9 Mitarbeiter) die Kurzarbeit nicht mitmachen sollen um neue Aufträge zu beschaffen. Das macht ja Sinn. Es ist aber wie gesagt ein "kann" und von der Kurzarbeit unserer Kunden abhängig. Kann man demnach die Kurzarbeit für diese Kollegen auch in einer Betriebsvereinbarung ganz kurzfristig wieder ausschließen? Ideen?
- Kann man während der Kurzarbeit ein Arbeitszeitkonto vereinbaren? Hintergrund ist der, dass es Kollegen gibt, die eine Sache/einen Auftrag innerhalb von 3 oder 4 Tagen abarbeiten müssten und dann erst Kurzarbeit machen könnten. Es gäbe also Plus- und Minusstunden.
Danke für hilfreiche Antworten zu meinen vielen Fragen. Konrad
Community-Antworten (4)
09.02.2009 um 10:54 Uhr
Hallo Kollegenhelfer,
dieses Thema ist sehr Komplex, ich würd euch Raten die für euch zuständige Agentur für Arbeit zu informieren, denn ihr habt als Interessenvertretung das recht dazu.
09.02.2009 um 10:57 Uhr
Jumper, das ist ja sehr nett, aber hast Du eine Ahnung, wie ausgelastet die Mitarbeiter da gerade sind bei uns jedenfalls!). Vielleicht willst Du ja die eine oder andere Frage beantworten - trau Dich!
09.02.2009 um 11:13 Uhr
Also zunächst wäre es gut eine BR Schulung zu Kurzarbeit usw. zu besuchen.
Zu den vielen Fragen nur in Kurzfassung:
zu 2: Wenn Ihr BR Arbeit seid ihr nicht in Kurzarbeit sondern anwesend bei voller Vergütung. Aber auf Gleichbehandlung achten! zu 3 BR Schulung ist wie Arbeitszeit und keine Kurzarbeit
zu 4 ja Ausstieg /Änderung /Ausnahmen und Kennzahlen für WA sollten in BV vereinbart werden.
zu 5, eigentlich sollte der AG ein Zuschuss oder Aufzahlung ggf leisten können versucht es zumindest für untere Lohngruppen alles weitere Arbeitsagentur fragen.
zu 6 üblicherweise die vollen Bezüge
zu 7 Gut wenn AG sich auf diese Kü schutzregelung einlässt.
zu 8 Man kann sicher einzelne AN ausnehmen oder andere Regelung treffen
zu 9 sicher kann man dies vereinbaren, solange es betrieblich Sinn macht
09.02.2009 um 11:25 Uhr
@kollegenhelfer
schon mal daran gedacht, zu beschließen, einen sachverständigen gem § 80 BetrVG hinzuzuziehen?
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