Frage zur Krankheit bei Kurzarbeit.
Hallo alle zusammen,
ich arbeite in einen kleinen Betrieb ohne Betriebsrat. Wie verhält es sich, wenn der Arbeitgeber für den ganzen Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat, selber ist man davon allerdings nicht betroffen da in meinem Bereich noch genug Arbeit vorhanden ist (genauso wie in vielen anderen Bereichen). Wenn ich nun erkranke, wie verhält es sich mit dem Krankengeld ? Wird dieses anders berechnet, oder bekomme ich für den Zeitraum den normalen Lohn weiter bezahlt da ich selber noch keine Kurzarbeit machen musste, wohlgemerkt ist sie aber Vorsichtshalber für den ganzen Betrieb angemeldet....
Community-Antworten (4)
21.09.2020 um 15:31 Uhr
"Krankengeld zahlt Deine gesetzliche Krankenkasse, wenn Du wegen derselben Krankheit für länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist."
oder meinst Du die Lohnfortzahlung? Solange die Abteilung noch nicht in KA ist, wird da nichts reduziert.
21.09.2020 um 15:34 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Genau, Lohnfortzahlung meinte ich ☺️
Also würde ich den normalen Lohn für bis zu 6 Wochen weiter bekommen da ich zum Zeitpunkt der Krankheit nicht in Kurzarbeit war?
Kann man das irgendwo nachlesen? Habe im Netz leider noch nichts gefunden. Mein Chef ist nämlich der Meinung das es dann weniger wäre da ja der Betrieb Kurzarbeit macht bzw angemeldet hat.
21.09.2020 um 15:40 Uhr
was hat der Chef denn mit euch, seinen MA, vereinbart. Wenn es keinen BR gibt dann er mit jedem MA eine Vereinbarung zur Kurzarbeit treffen.
26.09.2020 um 17:33 Uhr
Wenn Kurzarbeit für den ganzen Betrieb angemeldet ist, bekommst du im Krankheitsfall auch keine 100% Lohnfortzahlung, sondern erheblich weniger. Nämlich 60%, wenn du kein Kind hast. Dabei spielt keine Rolle, ob du in deiner Abteilung vorher voll ausgelastet warst. Du hattest dann bisher eben nur das Glück, bei 100% Kurzarbeit zu sein.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif