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Betroffenem Betriebsratsmitglied

A
Andrea55
Apr 2020 bearbeitet

Kein Stimmrecht hat ein Betriebsratsmitglied aber, wenn es durch den zu fassenden Beschluss des Betriebsrats in seiner Rechtsstellung als Arbeitnehmer oder als Betriebsratsmitglied persönlich und unmittelbar betroffen ist. Ein Betriebsratsmitglied hat deshalb z.B kein Stimmrecht, wenn es um die eigene Sache geht. Meine Frage dazu. Muss das Gremium den Betroffenem Betriebsratsmitglied das Ergebnis mitteilen oder nicht. Das Betriebsratsmitglied hat vorab einen Rechtsanwalt in eigener Sache eingeschaltet.

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

28.04.2020 um 13:44 Uhr

Der BR ist auch die Interessenvertretung dieses BR-Mitglieds. Warum also Geheimniskrämerei?

A
Andrea55

28.04.2020 um 13:58 Uhr

Danke für die Antwort.

P
Pjöööng

28.04.2020 um 14:16 Uhr

Hmmm... Klingt mir nicht danach dass der BR in dieser Sache auch Interessenvertretung dieses BR-Mitgliedes wäre.

Mitteilen "müssen" muss der BR im Grunde genommen nur dem Arbeitgeber irgendwas. Dann hat er noch einen Tätigkeitsbericht gegenüber der Belegschaft bei der Betriebsversmmlung abzugeben. Alles andere ist lediglich eine Frage des Stils.

A
Andrea55

28.04.2020 um 14:19 Uhr

Natürlich kümmern wir uns um das BR Mitglied, möchten nur keine Fehler machen.

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