Kein Stimmrecht hat ein Betriebsratsmitglied aber, wenn es durch den zu fassenden Beschluss des Betriebsrats in seiner Rechtsstellung als Arbeitnehmer oder als Betriebsratsmitglied persönlich und unmittelbar betroffen ist. Ein Betriebsratsmitglied hat deshalb z.B kein Stimmrecht, wenn es um die eigene Sache geht.
Meine Frage dazu. Muss das Gremium den Betroffenem Betriebsratsmitglied das Ergebnis mitteilen oder nicht. Das Betriebsratsmitglied hat vorab einen Rechtsanwalt in eigener Sache eingeschaltet.