Betroffenem Betriebsratsmitglied
Kein Stimmrecht hat ein Betriebsratsmitglied aber, wenn es durch den zu fassenden Beschluss des Betriebsrats in seiner Rechtsstellung als Arbeitnehmer oder als Betriebsratsmitglied persönlich und unmittelbar betroffen ist. Ein Betriebsratsmitglied hat deshalb z.B kein Stimmrecht, wenn es um die eigene Sache geht. Meine Frage dazu. Muss das Gremium den Betroffenem Betriebsratsmitglied das Ergebnis mitteilen oder nicht. Das Betriebsratsmitglied hat vorab einen Rechtsanwalt in eigener Sache eingeschaltet.
Community-Antworten (4)
28.04.2020 um 13:44 Uhr
Der BR ist auch die Interessenvertretung dieses BR-Mitglieds. Warum also Geheimniskrämerei?
28.04.2020 um 13:58 Uhr
Danke für die Antwort.
28.04.2020 um 14:16 Uhr
Hmmm... Klingt mir nicht danach dass der BR in dieser Sache auch Interessenvertretung dieses BR-Mitgliedes wäre.
Mitteilen "müssen" muss der BR im Grunde genommen nur dem Arbeitgeber irgendwas. Dann hat er noch einen Tätigkeitsbericht gegenüber der Belegschaft bei der Betriebsversmmlung abzugeben. Alles andere ist lediglich eine Frage des Stils.
28.04.2020 um 14:19 Uhr
Natürlich kümmern wir uns um das BR Mitglied, möchten nur keine Fehler machen.
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