Guten Tag,

mein Betriebsstellenleiter hat mir ein (aufgrund von 5 Minusstunden) einen Aufbauplan auferlegt mit festen Arbeitszeiten.
Ich habe mich nicht daran gehalten. Daraufhin erhielt ich eine Abmahnung.
Mir stellt sich nun die Frage ist diese wirksam? Meine zwei BR-Kollen (sind leider befangen) meinten Sie hätten zu zweit ohne Ersatzmitglied dies mit dem Betriebsstellenleiter so beschlossen.
Meine Frage nun: Ist es möglich so etwas ohne Ersatzmitglied zu beschließen bzw zu besprechen?

Wir haben hier eine Gleitzeitregelung. Plus 16 und Minus 8 Stunden.
Der BL meinte nun er muss mir einen Aufbauplan aufgrund Minussstunden mit festen Arbeistzeiten auferlegen.
Ich sah das aber nicht für rechtens an und hielt mich an die Gleitzeit (wie in der BV geregelt)
Daraufhin erhielt ich eine Abmahnung mit Bezug auf Verstoß gegen Aufbauplan.
Des Weiteren wurde ich ins Büro vom BL zittiert und wo meine BR Kollegen sowie der BL als auch seine Vertretung anwesend waren.
Ich wurde zur Rede gestellt wieso ich mich nicht an den Aufbauplan halte. Ich entgegnete, dass dieser nicht mit dem BR abgestimmt sei und nicht gültig ist.
Meine BR Kollegen meinten dann Sie hätten es mit dem BL so besprochen.
Auf meine Frage ob Sie denn eine ordentliche Sitzung mit dem Ersatzmitglied einberufen haben, meinten Sie es sei nicht von Nöten da eine BR Mitglied (also ich ) davon betroffen ist.

Ein Tag später legten Sie mir eine BV Ergänzung in der BR-Sitzung vor: Der BL kann ab Minus fünf Stunden ohne Mitwirken des BR einen Aufbauplan festlegen.
JETZT DER HAMMER: DIESE ERGÄNZUNG GILT RÜCKWIRKEND AB DEM 1.11.
Wurde natürlich vom meinen BR Kollegen überstimmt und es wurde so unterschrieben.