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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ein BR-Kandidat von einer Probezeitkündigung betroffen sein?

C
Chaosmagnet
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo,

ein Kollege hat noch bis Ende des Monats Probezeit und kam auf mich zu, weil ich im Wahlausschuss bin und die Kandidatenliste führe. Unsere Wahl ist ende April und die Kandidatenliste muss diese Woche fertiggestellt werden. Der Kollege würde gern für den BR kandidieren, befürchtet aber, dass ihm das eine Probezeitkündigung einbringen wird. Gilt der Kündigungsschutz für die Unterzeichner der Kandidatenliste auch bei Kollegen, die noch in der Probezeit sind? Er möchte nicht riskieren, dass seine Kandidatur ihm in der letzten Probezeitwoche noch zum Verhängnis wird und würde dann eben lieber verzichten.

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Community-Antworten (2)

R
RudiRadeberger

21.03.2022 um 18:25 Uhr

BAG, Ur­teil vom 07.07.2011, 2 AZR 377/10.

"Und was ist, wenn der Wahl­be­wer­ber bei Aus­fer­ti­gung oder bei Ein­gang ei­nes Wahl­vor­schlags mit ihm als Kan­di­da­ten noch kei­ne sechs Mo­na­te im Be­trieb beschäftigt ist und da­her gemäß § 8 Abs.1 Be­trVG noch nicht wähl­bar ist, aber bei der später statt­fin­den­den Be­triebs­rats­wahl sei­ne Wähl­bar­beit er­rei­chen würde? Kann er sich dann auf den be­son­de­ren Kündi­gungs­schutz als Wahl­be­wer­ber be­ru­fen, ob­wohl er bei sei­ner Be­wer­bung (noch) nicht wähl­bar ist?

Die­se bei­den Fra­gen hat das BAG zu­guns­ten des Wahl­be­wer­bers ent­schie­den und da­mit den ge­setz­li­chen Son­derkündi­gungs­schutz für Wahl­be­wer­ber weit aus­ge­legt." Hensche, RA

Sieht also ganz gut aus für ihn.

C
Chaosmagnet

21.03.2022 um 18:45 Uhr

Das klingt tatsächlich gut. Freut mich. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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