Erstellt am 05.03.2013 um 12:41 Uhr von Kölner
@lussil
Wie verrückt ist dieses BRM denn? Auf der Versammlung = Betriebsversammlung sagt er/es/sie sowas?
Wenn Betriebsversammlung...
...ein Ruhenlassen ist eigentlich nicht möglich - schon gar nicht, wenn man das Ganze öffentlich verkündet! Dann wäre das BRM tatsächlich raus - nach der öffentlichen Ankündigung ist man als BR-Gremium schon fast dazu gezwungen.
Ansonsten (wenn Du die BR-SITZUNG meintest) kann man auch mal stillschweigend darüber hinwegsehen und einfach niemanden (Ersatz-BRM) einladen, denn verhindert ist das BRM ja nicht; nur emotional besetzt!
Erstellt am 05.03.2013 um 12:57 Uhr von rkoch
@Kölner
Die Begriffsverwirrung Versammlung/Sitzung ist doch nichts neues... Ich gebe eine 99%-Chance, dass die Sitzung gemeint ist.
@lussil
Es gibt nur drei Varianten:
1. Das BRM ist VERHINDERT, d.h. auf jeden Fall nicht im Betrieb anwesend, dann ist ein EBRM zu laden.
2. Das BRM ist NICHT verhindert, im Betrieb anwesend und kommt einfach nicht zur Sitzung (das ist eine Pflichtverletzung, auch wenn er sich "entschuldigt"), dann wird KEIN EBRM geladen. Das kann, wenn zu viele BRM davon "gebrauch" machen, dazu führen, dass der BR beschlußunfähig wird.
3. Das BRM tritt vom Amt zurück. Dann rückt ein EBRM dauerhaft in den BR nach und das zurückgetretene BRM ist ENDGÜLTIG aus dem BR ausgeschieden. Frühestens mit der nächsten Wahl kann es in den BR zurückkehren.
Die Version ein Amt "ruhen" zu lassen gibt es nicht. Gerade die angegebene Begründung macht im Grunde auch keinen Sinn! Wenn das BRM auf Arbeit erscheint, dann arbeitet es entweder oder es ist BRM. Wo bitte sollen da "familiäre und private Gründe" eine Rolle spielen? Es ist doch in dieser Hinsicht egal ob der Kollege am Schreibtisch sitzt/ an der Maschine ist/ etc., oder ob er im BR-Büro sitzt. Insofern sollte der BR die Gründe hinterfragen und abzustellen suchen, wenn es in seiner Macht steht.
Sofern die berufliche Arbeit des BRM der eigentliche Grund wäre, wäre zu prüfen WO da die Probleme liegen. Hat z.B. der AG/Vorgesetzte da die Finger im Spiel, dann sollte BR mal auf diese Finger hauen - Behinderung der BR-Arbeit. Möchte sich BRM anbiedern um endlich auch einmal die Chance auf einen beruflichen Aufstieg zu haben, sollte man ebenfalls dem AG auf die Finger hauen, denn BRM sind ausdrücklich beim beruflichen Aufstieg zu berücksichtigen.
Andere Gründe? Egal welche, der BR sollte sich dies anschauen. Letztlich muss der BR dann ggf. das BRM bei der Entscheidung unterstützen, wie es weitergeht, und sei es Rücktritt vom Amt, wenn es eben das Amt ist, was den AN belastet.
Erstellt am 05.03.2013 um 13:12 Uhr von Kölner
@rkoch
100 Fiktions-$ das Du recht hast. Dann muss mal wieder die Erziehung zur Verwendung der korrekten Termini angewendet werden!
@lussil
Na, lussil, was war gemeint? Wobei...das ist eigentlich egal, da rkoch in seiner Exegese eigentlich bereits alles gesagt hat!
Erstellt am 05.03.2013 um 14:28 Uhr von lussil
@ Kölner,
hat völlig Recht,meine natürlich die Betriebsratssitzung und nicht die Betriebsversammlung.
Danke für eure Hilfe
Erstellt am 05.03.2013 um 15:59 Uhr von gironimo
.... und - gehört das BR-Mitglied zu denen die glauben BR-Arbeit ist in der Freizeit zu leisten? Ansonsten gibt es (wie die Kollegen ja schon schreiben) keinen erkennbaren Grund >aufgrund familiärer und privater Gründe< das Amt nicht ausfüllen zu können.
Ich vermute auch - wie dies oft geschieht - das es sich um vorgeschobene Gründe handelt und es eigentlich betriebliche Gründe sind.