hallo,
in unserer Firma war bis gestern 23.04. noch Kurzarbeit. Ab heute wird wieder "normal" gearbeitet. Den MA wurde zugesichert, dass in solchen Fällen die zu wenig gearbeiteten Stunden verfallen - es entstehen dem MA also keine Minusstunden. Jetzt sieht es aber so aus, dass die zu wenig gearbeiteten Stunden nachgearbeitet werden sollen, weil der Monat April als NORMALER/VOLLER Arbeitsmonat gerechnet wird und man ja auch Anspruch auf den vollen Lohn hätte. Den MA enstehen so zwischen 10 - 16 Minusstunden. Wie gehe ich als Betriebsratsmitglied mit solch einer "Arbeitsanweisung" um? Die Firmenleitung drohte den MA bei Nichtaufarbeitung mit Arbeitsgericht.
Vielen Dank!
ZUSATZ: man hat die Kurzarbeit ab 23.04 eingestellt. Bis dahin wurde aber kürzer gearbeitet. Da der Monat jetzt aber auf einmal als voller Arbeitsmonat gerechnet wird - also kein Anspruch auf Zahlung von Kurzarbeitergeld besteht - entstanden den MA Minusstunden, die sie nun, weil sie ja volles Gehalt für April beziehen, nacharbeiten sollen.