Erst "Minusstunden" dann doch Kurzarbeit.
Hallo,
bei uns im Betrieb ist die Auftragsflaute angekommen und seit mehreren Wochen haben wir reinigungs- und Aufräumarbeiten durchgeführt. Da keine Besserung in Sicht ist, kommt die GL mit Blockstillstand an. Wir haben die Wahl Urlaub zu nehmen aber auch in Minusstunden (80 Std.) zu gehen. Wenn das ausgeschöpft ist kommt mit höhere Wahrscheinlichkeit (wurde angekündigt und wird beantragt) doch Kurzarbeit. Lt. Unsere BV läuft das ganze 12 Monate und in den ersten 3 Monate bekommen wir zu dem KAG bis zu 90 % Lohnaufstockung dann die nächste 3 Monate 80 % usw. Da wir in 3-Schicht-betrieb arbeiten würden bei Minusstunden die Nachtschicht und Spätschicht Zulagen wegfallen und dies würde bedeuten das wir wie bei KUG ungefähr auf 90 % auf unsere Nettolohns kommen und die Minusstunden müssten ja irgendwann wieder eingearbeitet werden.
Wie ist eure Meinung dazu? Lieber ins minus gehen und hoffen, dass es später besser wird oder doch gleich KUG kassieren? Bei KUG ist die Gefahr, das dieser 12 Monate Frist ab dem ersten Tag an beginnt und unserem Lohnzuschuss alle viertel Monat abschmilzt so das wir irgendwann auf 60 bzw. 67 % landen.
Am Montag müssen wir darüber abstimmen und dem GL mitteilen wie wir vorgehen wollen.
Community-Antworten (5)
08.08.2019 um 11:24 Uhr
Habt ihr eine Chance eure Kollegen zu befragen? Zum Beispiel für Montag früh ganz kurzfristig eine Betriebsversammlung einzuberufen. Da ihr nicht viel zu tun habt sollte das kein großes Problem sein. dann könnt ihr die Belegschaft informieren und dort auch ein Meinungsbild abfragen. Im Anschluss könnt ihr eure BR Sitzung abhalten und einen Beschluss fassen. Die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit dürfte auch als Grund dafür herhalten die üblichen Fristen zu unterschreiten. Wenn das nicht geht, latscht durch die Hallen und sprecht mit den Leuten. Es ist nicht verboten die betroffenen Mitarbeiter anzuhören wenn es um ihre Angelegenheiten geht.
08.08.2019 um 12:40 Uhr
Ich würde den AG auffordern tatsächlich und offiziell Kurzarbeit anzumelden. Hierzu bedarf es dann auch einer BV. Vorablösungen, die sich finanziell negativ auf die AN auswirken, würde ich nicht in Betracht ziehen. Es sollte Klarheit herrschen.
08.08.2019 um 13:10 Uhr
Danke für deine schnelle Antwort seehas
Eine kurzfristige Belegschaftsversammlung ist aus organisatorischen Gründen eher unwahrscheinlich aber wir könnten im betrieb rumgehen und die verschiedene Meinungen einholen. Das Problem dabei ist, viele unsere Kolleginnen und Kollegen denken an heute und blicken nicht in die Zukunft... Wir wissen, egal wie unsere Gremium entscheidet, ist falsch.
Zwischenzeitlich habe ich die Info bekommen, falls wir in Kurzarbeit gehen wird wohl erstmal geschaut, wer wie viel im Minusstunden ist, was ich persönlich absolut nicht in Ordnung finde. Es kann doch nicht sein das ich mein urlaub opfere um nicht in minus zu gehen, später sollte ich mein AZK ausschöpfen und anschließend doch in den Kurzarbeit gehen. Ich tendiere dafür das wir gleich die Kurzarbeit in Anspruch nehmen da wir 90 % Sicherung haben. Ohhh ist das sch....
@Kratzbürste,
AG hat schon Kurzarbeit angemeldet und ist im Bearbeitungsphase und dazu entsprechende BV existiert auch.
08.08.2019 um 13:14 Uhr
@U.Ufuk: diese Entscheidung kann ich gut nachvollziehen. Dass es falsch ist, egal wie du entscheidest, das kenne ich auch. Persönlich habe ich schon häufig die Erfahrung gemacht, dass Reden hilft. Ich werde in meiner Entscheidung sicherer weil ich sie argumentativ von vielen Seiten beleuchten muss oder ich revidiere sie doch noch weil sehr gute Argumente kommen die ich nicht bedacht hatte.
08.08.2019 um 13:37 Uhr
@seehas
Ich denke das Beste ist die im betrieb anwesende Kolleginnen und Kollegen zu befragen, wo sie eigentlich hinwollen. Vielleicht kommt doch das eine oder andere Idee durch der uns den Arbeit erleichtert.
Ich danke euch vielmals.
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