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Minusstunden aus Betriebsschließung nach Allgemeinverfügung vor Kurzarbeit

M
moosrose
Sep 2020 bearbeitet

Durch Betriebsschließung 18.03. per Allgemeinverfügung sind in der 2. Märzhälfte Minusstunden entstanden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden. Der AG hat ab 01.04. Kug beantragt. Bestehende BV lässt 30 Minusstunden zu, darüber hinausgehende gelten zugunsten des MA als nachgearbeitet. Diese soll auf Antrag des AG geändert/ausgesetzt werden um die Minusstundendes halben! Monats nacharbeiten zulassen, wenn die Kurzarbeit beendet ist. Alternativ Verrechnung mit Urlaub oder Gehalt. Darf der Betriebsrat dieser Änderung zustimmen?

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Community-Antworten (5)

C
celestro

02.09.2020 um 23:32 Uhr

"Durch Betriebsschließung 18.03. per Allgemeinverfügung sind in der 2. Märzhälfte Minusstunden entstanden."

Allgemeinverfügung? Also durch den Staat?

M
moosrose

03.09.2020 um 04:32 Uhr

Durch den Staat : Corona

R
rtjum

03.09.2020 um 10:40 Uhr

wenn wegen Allgemeinverfügung geschlossen wurde können doch keine Minusstunden anfallen, so zumindest mein Verständnis.

C
celestro

03.09.2020 um 12:18 Uhr

würde ich auch sagen.

T
Tevis

03.09.2020 um 13:40 Uhr

Habt Ihr denn keine BV dazu abgeschlossen?

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