Drohung mit Benachteiligung vom Vorgesetzten
Hallo Alle miteinander,
ich benötige mal wieder Eure Hilfe.
Ein MA ist zu mir (BRV) gekommen, mit folgendem Fall: Er hatte ein Gespräch mit seinem Vorgesetzen um einen Verbesserungsvorschlag zu diskutieren. (Bei uns gibt es eine Prämie wenn Verbesserungsvorschläge Effizienz oder Einsparung erhöhen) Der Vorgesetzte meinte das der Vorschlag recht gut wäre, aber er würde dafür sorgen, dass der Vorschlag nicht angenommen wird, da er dem MA keine Prämie geben möchte, da er überdurchschnittlich gut verdient. Ausserdem würde er den MA bei Kurzarbeit oder Entlassungen "bevorzugt"(als ersten) behandel (drannehmen). Das ist die Aussage des MA´s, ich weiss nicht ob´s stimmt. (es ist so unglaublich) Folgende Vorgeschichte: der MA war Gruppenleiter in einer anderen Abeilung und wurde vor ca. 2 Jahren in die Abteilung des jetztigen Vorgesetzen zwangsversetzt (personenbedingt) und "degradiert". Das hatte seine Gründe und war berechtigt. Der jetztige Vorgesetzte musste Ihn in seine Abteilung nehmen. Ausserdem hat der MA seinen, für die jetztige Tätigkeit, überdurchschnittlichen Lohn behalten können. Im Moment geht es unserer Firma sehr schlecht. Zweidrittel der Belegschaft arbeitet kurz und es gab auch schon Entlassungen. Ein wenig verstehe ich die Motivation des Vorgesetzten, aber ein solches Verhalten ist natürlich nicht zu tollerieren.
Wie kann der BR hier eingreifen. Gibt es Paragrafen mit denen man hier auftrumpfen kann?
Danke für Eure Hilfe.
Gruss Dreiviertel
Community-Antworten (3)
21.04.2009 um 19:56 Uhr
Dreiviertel, gibt es keine BV zu Eurem Vorschlagswesen, in der eine Verfahrensweise festgelegt wird? Ansonsten kann der BR bei nachweisbaren Einspareffekten natürlich dafür sorgen, dass dieser Vorschlag auch höheren Ebenen bekannt wird. Da hätte sich der Vorgesetzte dann vielleicht zu rechtfertigen, warum solch ein Vorschlag abgelehnt wird.
21.04.2009 um 20:37 Uhr
@Lotte
Danke für Deine Antwort. Du hast recht, sollte die Drohung umgesetzt werden, werden wir aktiv. Die Vorgehensweise im Vorschlagswesen ist ja genau beschrieben und kann nicht nach Lust und Laune geändert werden. Ich habe dem MA auch geraten trotz Drohung seinen Vorschlag offiziell einzureichen.
Worum es mir aber hauptsächlich geht, wie könnte der BR gegen diese Drohungen vorgehen, es geht ja nicht nur um den Verbesserungsvorschlag, es wird ja, wenns denn stimmt, mit Willkür bei Kurzarbeit und Entlassung gedroht. (warum auch immer??)
Gruss Dreiviertel
21.04.2009 um 23:44 Uhr
dreiviertel,
das sollte aber zu den "basics" gehören, wie ein BR vorgeht, wenn ein mitarbeiter eine beschwerde (§85BetrVG) vorbringt !
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