Arbeitszeitänderung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit
Ich arbeite seit 1988 in meinem Betrieb als Abteilungserste Textil, mein Arbeitsvertrag lautet auch dementsprechend, ich hatte 2 Teilzeitmitarbeiterinnen. 2007 entschied sich meine Geschäftsleitung die Textilabteilung um den Bereich Bekleidung zu kürzen dh wir verkaufen nur noch Heimtextilien und Berufsbekleidung etc. auch meine zwei Mitarbeiterinnen wurden in eine andere Abteilung versetzt da die Abteilung um die Hälfte verkleinert wurde. 2006 wurde ich in den Betriebsrat gewählt. 2007 wurde mir mitgeteilt dass ich nicht mehr Abteilungserste Textil bin wie es in meinem Vertrag steht sondern jetzt eine Mitarbeiterin Nonfood(Hartwaren/Textil) bin ich hätte mich zu integrieren. Da ich immernoch die gleichen Arbeitszeiten Mo-Do 8 Uhr - 16.30 Uhr, Fr 8 Uhr - 15 Uhr hatte und auch noch das gleiche Gehalt hab ich mich damit zufriedengegeben es wurde auch schriftlich nichts gemacht. Mein Chef behauptete zwar immernoch dass es keine Textilabteilung mehr gibt sondern nur noch eine Nonfoodabteilung doch das störte mich wenig da die Grundbedingungen für mich nahezu die selben waren. Nun soll sich aber etwas an den Arbeitszeiten für mich ändern, er möchte nach 21 Jahren dass ich in die Schicht mit meinen anderen Kollegen gehe, dh einmal Mo - Fr. 8- 16.30 und in der Spätschicht Mo-Fr 12 Uhr bis 20.30 und Samstags 8 Uhr bis 14 Uhr mit einem freien Tag. Die Arbeitszeiten in unserem Betrieb sind durch Betriebsvereinbarungen geregelt die jetzt gekündigt wurden. Meine Arbeitszeit im speziellen soll gekündigt werden da ich keine Abteilungserste mehr bin und mir dieses Privileg der Arbeitszeiten nicht mehr zusteht und ausserdem wird im Juni eine Kassiererin in Rente gehen die nicht ersetzt wird, deshalb soll ich jetzt genau in diese Schicht da ich auch kassieren kann und auch des öfteren dort eingeteilt bin obwohl das eigentlich nicht meine Hauptaufgabe ist, meine Frage ist : kann mir mein Chef meine Arbeitszeiten einfach so ändern und behaupten es gäbe keine Textilabteilung mehr nur weil er dem Kind nun einen anderen Namen (Nonfood) gibt, ich bin Betriebsratsmitglied, geht das so einfach?! Wie soll ich mich verhalten, ich habe meine Betriebsratskollegen gebeten dieser BV nicht zuzustimmen, was wird wohl als nächstes passieren?!
Community-Antworten (1)
22.04.2009 um 10:31 Uhr
Hallo 1965 Skorpion,
es kommt darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn dort nichts von Wechselschicht steht musst Du eine Änderungskündigung bekommen. Diese Änderungskündigung kannst Du dann nach § 2 KSchG unter Vorbehalt annehmen und Kündigungsschutzklage einreichen. Wenn aber die BV geändert werden soll (vermutlich in Wechselschicht) und es deinen alten Arbeitsplatz so nicht mehr gibt sollte dies gut überlegt sein. Wie soll denn die neue BV aussehen?
MfG Angie
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