Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszeit.

Wir arbeiten derzeit in mehreren Abteilungen 3 Schicht mit einer halben Stunde Übergangszeit.

Sprich Mo- Do Früh: 5:30 - 14:00
Spät: 14:00 -22:30
Nacht: 22:00 - 06:00 Uhr
und Fr. Früh 05:30 - 11:15
Spät 11:15 - 16:30 Uhr

Dies war die letzten Jahren unsere Arbeitszeit. 37,5 Std.

Wir bekamen vor einiger Zeit eine neue GL, diese möchte diese Zeiten nicht akzeptieren und in die "Standart"-Arbeitsschichten 06-14, 14-22, 22-6 ändern.

Jahrelang haben die MA nach den erstgenannten Zeiten gearbeitet, haben ihr Privatleben danach gerichtet (Vereinstätigkeiten, etc). Nun sollten sie täglich zwar nur noch 7,5 Std (ehem. 8,5 und Fr. 5,5) arbeiten dafür Freitag bis 22:00 Uhr, worüber sie sich verständlicherweisse aufregen.

Im Arbeitsvertrag sind keine Arbeitszeiten eingetragen, und nur der Zusatz: "ist bereit Schichtarbeit zu leisten!"

Ich finde man sollte sich an einem grossen Tisch einigen, zb bei hoher Auftragslage so anderweilig alte Zeiten etc.

Nun meine Frage: Ist diese Umstellung einfach so möglich und rechtens?(Gewohnheitsrecht?)

Hat der BR da absolut kein Mitspracherecht?