Arbeitszeitänderung!
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszeit.
Wir arbeiten derzeit in mehreren Abteilungen 3 Schicht mit einer halben Stunde Übergangszeit.
Sprich Mo- Do Früh: 5:30 - 14:00 Spät: 14:00 -22:30 Nacht: 22:00 - 06:00 Uhr und Fr. Früh 05:30 - 11:15 Spät 11:15 - 16:30 Uhr
Dies war die letzten Jahren unsere Arbeitszeit. 37,5 Std.
Wir bekamen vor einiger Zeit eine neue GL, diese möchte diese Zeiten nicht akzeptieren und in die "Standart"-Arbeitsschichten 06-14, 14-22, 22-6 ändern.
Jahrelang haben die MA nach den erstgenannten Zeiten gearbeitet, haben ihr Privatleben danach gerichtet (Vereinstätigkeiten, etc). Nun sollten sie täglich zwar nur noch 7,5 Std (ehem. 8,5 und Fr. 5,5) arbeiten dafür Freitag bis 22:00 Uhr, worüber sie sich verständlicherweisse aufregen.
Im Arbeitsvertrag sind keine Arbeitszeiten eingetragen, und nur der Zusatz: "ist bereit Schichtarbeit zu leisten!"
Ich finde man sollte sich an einem grossen Tisch einigen, zb bei hoher Auftragslage so anderweilig alte Zeiten etc.
Nun meine Frage: Ist diese Umstellung einfach so möglich und rechtens?(Gewohnheitsrecht?)
Hat der BR da absolut kein Mitspracherecht?
Community-Antworten (3)
05.11.2015 um 08:11 Uhr
Betriebsverfassungsgesetz § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
05.11.2015 um 08:14 Uhr
Der BR sollte schnellstmöglich Grundlagenseminare besuchen. Aber vorerst schaust Du mal in den § 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG.
Darin steht, dass der BR zwingend mitzubestimmen hat und der AG nicht einseitig irgendwelche Änderungen vornehmen kann. Man braucht für derartige Gespräche auch keinen großen Tisch.
Der AG formuliert seine Vorstellungen und der Betriebsrat seine Vorstellungen und dann wird verhandelt und man einigt sich auf einen Weg, der für beide Seiten tragbar ist. Ohne das o.k. das BR, keine neue Arbeitszeit.
Und das Ihr auch an das Privatleben der AN denkt ist nur allzu richtig. Schließlich gibt es ja auch noch den § 80 Abs. 1Nr 2b BetrVG
05.11.2015 um 08:22 Uhr
Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten. Ja unser Betriebsrat ist neu und meiner Meinung fehlt leider das Interesse sich mit Paragraphen der GL auseinander zu setzen. Ich bin bisher nur Nachrücker und mach im Endefekkt mehr als der BR. Versuche mich auf den laufenden zu halten etc. Vielleicht habe ich einmal die Ehre für meine Kollegen dazusein. Ich habe ihnen nahe gelegt Seminare zu besuchen, leider wird es belächelt. Manchmal denke ich mir sie lassen sich nur aufstellen um den Kündigungsschutz zu geniessen. -.-
Verwandte Themen
BR Beschluss anfechten?
ÄlterHallo Forum Ich habe folgende Frage und Problem: Ich bin stellvertretender BRV in einem 7. Gremium. Vor 2 Wochen haben wir von der Personalabteilung einen Antrag mit bitte um Zustimmung wegen
Arbeitszeitänderung
ÄlterIn unserem Betrieb(Callcenter) konnte bis die Arbeitszeit unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien stets einen Monat im Vorraus von den AN geplant werden, was besonders den Teilzeitmitarbeitern
Ist vorübergehende Arbeitszeitänderung mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo, meine Frage heute an alle Aktiven lautet heute folgendermaßen: In unserem Krankenhaus gilt der TVöD. Auch bei uns sind die Mehrarbeits-Überstunden in der Pflege zuletzt speunghaft angestiege
SOS schnelle Hilfe benötigt Arbeitszeitänderung - wie können wir dagegen argumentieren?
Älterguten morgen liebes forum, wir haben ein problem zu abrietszeit. die geschäftsleitung möchte das inunseren zwei standorten eine einheitliche arbeitsregelung entsteht. wie können wir dagegen arg
Kann der Betriebsrat Einspruch gegen eine Arbeitszeitänderung - aus Kostengründen - erheben?
ÄlterBei uns wird auch am Sonntag gearbeitet. Nun sollen die Hälfte der Sonntagsdienste im Sekretariat gestrichen werden. Nicht weil es die Arbeitslage erfordert, sondern weil man so Geld sparen möchte.