Der fall:
Wir haben Gleitzeit von 6 uhr bis 16:45, kernarbeitszeit von 8 uhr bis 15 uhr.
Dienstag Arbeitszeit ist von montag bis Donnerstag 8:15 plus 30 Minuten mittagspause.
Wenn ein Arbeiter also um 6 uhr anfängt und um 15 uhr aufhört, macht er von Montag bis Donnerstag je 15 Minuten plus. Dieses möchte der standortleiter ändern indem er sagt das erst ab 6:15 Arbeitsbeginn ist. Das hat er als betriebliches belangen deklariert.
Ist es so zulässig?