ArbeitszeitÄnderung
Der fall: Wir haben Gleitzeit von 6 uhr bis 16:45, kernarbeitszeit von 8 uhr bis 15 uhr. Dienstag Arbeitszeit ist von montag bis Donnerstag 8:15 plus 30 Minuten mittagspause. Wenn ein Arbeiter also um 6 uhr anfängt und um 15 uhr aufhört, macht er von Montag bis Donnerstag je 15 Minuten plus. Dieses möchte der standortleiter ändern indem er sagt das erst ab 6:15 Arbeitsbeginn ist. Das hat er als betriebliches belangen deklariert. Ist es so zulässig?
Community-Antworten (3)
16.01.2018 um 16:10 Uhr
Nach §87 Abs.1 Punkt 2 BetrVG ist der Betriebsrat (sofern vorhanden) mitbestimmungspflichtig. Euer Arbeitgeber kann also hier nichts im Alleingang festlegen. Habt ihr jedoch keinen Betriebsrat, sieht das schon anders aus.
16.01.2018 um 16:24 Uhr
Natürlich kann er das als "betrieblichen Belang" deklarieren. Verstehen muss man das deshalb noch lange nicht und noch viel weniger muss man es deshalb akzeptieren.
Wenn der Arbeitgeber keine Mehrarbeit anweist, dann darf diser Arbeitnehmer gar nicht jeden Tag um 6:00 Uhr anfangen. Am Donnerstag dürfte er dann halt erst um 6:45 beginnen damit er keine Mehrstunden aufbaut.
Auf der anderen Seite könnte es z.B. Arbeitnehmer geben die mit Ihrem Auto den 6:15 Beginn ansteuern, aber verkehrsbedingt mal um 6:00 oder aber auch mal erst um 6:45 da sind. Warum soll diesen die Möglichkeit genommen werden, dann auch schon um 6:00 mit der Arbeit zu beginnen?
16.01.2018 um 17:08 Uhr
Abgesehen davon ist es ja keine angeordnete "Mehrarbeit", sondern Gleitzeit - und die wurde ja mal mit der Absicht eingeführt, dass der MA flexibel und im vorgegebenen Rahmen selbst bestimmen kann, wann er anfängt und aufhört und und auch mal in der Lage ist z.B. früher zu gehen und Termine wahrzunehmen. Habt ihr denn eine Obergrenze für Gleitzeitguthaben festgelegt?
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