Guten Tag, ich bin Betreuungsdienstleitung. Seit 3 Jahren hat die
Betreuung eine Arbeitszeit von 09:30 Uhr -17:30 Uhr. Ab März sollten
die Arbeitszeiten geändert werden auf Probe bis Juni. Es wurde ein
zweiter Dienst eingeführt 11:00 Uhr -19:00 Uhr. MIt der Probezeit waren alle auch derBetriebsrat als kollegialer Kompromiss einverstanden.
Für den einzelnen Mitarbeiter hieß es im Durchschnitt ein Abend Dienst pro Woche. Weiterhin soll ab März jeder zwei Wochenenden statt einem arbeiten. Bei der Dienstplanung wurden von mir die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigt. So kam es vor, dass manche ein Wochenende plus z.b. zwei Samstage arbeiten wollen. Alles unter Berücksichtigung vom
Arbeitsschutzgesetz und zur Zufriedenheit der Mitarbeiter. Nun forderte PDL am Montag den 29.4. folgende neue Umsetzung. Alle müssen
an den geplanten Arbeitstagen den späten Dienst arbeiten. Alle
müssen im Wechsel zwei Wochenenden voll arbeiten, keine Stückelung.Im Arbeitsvertrag steht alle können zu den Schichten früh, spät, Nacht eingesetzt werden. Kann es in Zeiten von Corona gemacht werden, obwohl es keine Infektion/Quarantäne gibt.
Ist das rechtens?
Es gibt einen Betriebsrat.
> Danke für die Hilfe