Arbeitszeitänderung
Guten Tag, ich bin Betreuungsdienstleitung. Seit 3 Jahren hat die Betreuung eine Arbeitszeit von 09:30 Uhr -17:30 Uhr. Ab März sollten die Arbeitszeiten geändert werden auf Probe bis Juni. Es wurde ein zweiter Dienst eingeführt 11:00 Uhr -19:00 Uhr. MIt der Probezeit waren alle auch derBetriebsrat als kollegialer Kompromiss einverstanden. Für den einzelnen Mitarbeiter hieß es im Durchschnitt ein Abend Dienst pro Woche. Weiterhin soll ab März jeder zwei Wochenenden statt einem arbeiten. Bei der Dienstplanung wurden von mir die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigt. So kam es vor, dass manche ein Wochenende plus z.b. zwei Samstage arbeiten wollen. Alles unter Berücksichtigung vom Arbeitsschutzgesetz und zur Zufriedenheit der Mitarbeiter. Nun forderte PDL am Montag den 29.4. folgende neue Umsetzung. Alle müssen an den geplanten Arbeitstagen den späten Dienst arbeiten. Alle müssen im Wechsel zwei Wochenenden voll arbeiten, keine Stückelung.Im Arbeitsvertrag steht alle können zu den Schichten früh, spät, Nacht eingesetzt werden. Kann es in Zeiten von Corona gemacht werden, obwohl es keine Infektion/Quarantäne gibt. Ist das rechtens? Es gibt einen Betriebsrat.
Danke für die Hilfe
Community-Antworten (4)
30.04.2020 um 08:36 Uhr
Der Betriebsrat ist hier in der Mitbestimmung und der 29.04. war gestern (und damit Mittwoch).
30.04.2020 um 09:46 Uhr
Die Frage ist auch, ob der BR mit dem AG eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeiten abgeschlossen hat, und welche Regeln dort festgelegt wurden.
Und - was steht im Arbeitsvertrag?
30.04.2020 um 10:13 Uhr
Es gibt keine BR zur Arbeitszeit. Arbeitsvertrag ist nach meinem Wissen individual Recht und greift somit nicht. Hier geht es um den Verstoß des Mitbestimmungsrechts.
30.04.2020 um 10:54 Uhr
Der AG hat die Mitbestimmung zu beachten. Wenn es keine BV gibt, müsst Ihr aktiv werden.
Individualrecht gilt schon auch bei der Frage, ob der AN in Schichten arbeiten muss.
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