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Zusatzurlaub nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit

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Fassungslos123
Feb 2019 bearbeitet

Im "Urlaubsabkommen für Beschäftigte" der IG Metall Süd Würtemberg Hohenzollern wird nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Tag Zusatzurlaub gewährt.

Meine Frage ist nun darf der Arbeitgeber beim Berechnen des Resturlaubs (Mitarbeiter geht ende September in Rente) den Zusatzurlaub mit einrechnen?

Das Problem ist: Rechnet der Arbeitgeber mit 30 tagen ergeben sich nach der 1/12 Regelung 22,5 Tage Resturlaub was nach dem Runden (ab einem halben Tag ist aufzurunden) 23 Tage ergibt. Rechnet er mit 31 Tagen ergeben sich 23,25 Tage was auch 23 Tagen Resturlaub entspricht. Darf der Zusatzurlaub so mit verrechnet werden?

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Community-Antworten (6)

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Catweazle

18.09.2018 um 22:17 Uhr

Gilt ein Tarifvertrag? Wenn nicht, steht dem Mitarbeiter der gesamte Jahresurlaub zu.

F
Fassungslos123

18.09.2018 um 22:28 Uhr

Es gilt der Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Südwürtemberg/Hohenzollern.

Es geht um den Zusatzurlaubstag der durch diese Rechnung verfallen würde.

M
MaJoK

19.09.2018 um 02:59 Uhr

Tja vermutlich bekomme ich jetzt wieder Schelte :( aber Mathematik ist eben so.

Der Tag wird zwar in der Berechnung berücksichtigt, kommt dann aber nicht zur Anwendung. Leider!

B
BRHamburg

19.09.2018 um 08:50 Uhr

Warum sollte der Tag den nicht mit in die Berechnung fallen ? Wobei ich es schon traurig finde wenn man sich nach über 25 Jahren um einen Arbeitstag von vieleicht 8 Std streitet.

I
ickederdicke

19.09.2018 um 08:53 Uhr

Die Bezeichnung "Zusatzurlaub" ist das Zauberwort. Der unterliegt nicht dem Bundesurlaubsgesetz und ist "obendrauf "zu rechnen., da quasi eine Gratifikation, also bei deinem Beispiel 23 Tage Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz plus 1 Tag Zusatzurlaub.

C
Catweazle

19.09.2018 um 14:01 Uhr

Warum wird denn überhaupt gezwölfelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Tarifvertrag das zulässt. Nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht der volle Anspruch.

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