Erstellt am 18.09.2018 um 20:17 Uhr von Catweazle
Gilt ein Tarifvertrag? Wenn nicht, steht dem Mitarbeiter der gesamte Jahresurlaub zu.
Erstellt am 18.09.2018 um 20:28 Uhr von Fassungslos123
Es gilt der Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Südwürtemberg/Hohenzollern.
Es geht um den Zusatzurlaubstag der durch diese Rechnung verfallen würde.
Erstellt am 19.09.2018 um 06:50 Uhr von BRHamburg
Warum sollte der Tag den nicht mit in die Berechnung fallen ? Wobei ich es schon traurig finde wenn man sich nach über 25 Jahren um einen Arbeitstag von vieleicht 8 Std streitet.
Erstellt am 19.09.2018 um 06:53 Uhr von ickederdicke
Die Bezeichnung "Zusatzurlaub" ist das Zauberwort. Der unterliegt nicht dem Bundesurlaubsgesetz und ist "obendrauf "zu rechnen., da quasi eine Gratifikation, also bei deinem Beispiel 23 Tage Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz plus 1 Tag Zusatzurlaub.
Erstellt am 19.09.2018 um 12:01 Uhr von Catweazle
Warum wird denn überhaupt gezwölfelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Tarifvertrag das zulässt. Nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht der volle Anspruch.