Im "Urlaubsabkommen für Beschäftigte" der IG Metall Süd Würtemberg Hohenzollern wird nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Tag Zusatzurlaub gewährt.

Meine Frage ist nun darf der Arbeitgeber beim Berechnen des Resturlaubs (Mitarbeiter geht ende September in Rente) den Zusatzurlaub mit einrechnen?

Das Problem ist:
Rechnet der Arbeitgeber mit 30 tagen ergeben sich nach der 1/12 Regelung 22,5 Tage Resturlaub was nach dem Runden (ab einem halben Tag ist aufzurunden) 23 Tage ergibt. Rechnet er mit 31 Tagen ergeben sich 23,25 Tage was auch 23 Tagen Resturlaub entspricht. Darf der Zusatzurlaub so mit verrechnet werden?