Abwahl von Betriebsratsmitglieder - habt ihr Tipps?
Hallo, ich bin seit 2006 freigestellte Betriebsrätin mit 20Std. Seit Jan. 08 bin ich zur stellvtr. Vorsitzende gewählt worden. Leider versucht unser Vorsitzender nicht wirklich mit uns Freigestellten ( 3 davon eine gesplittet ) zusammen zu arbeiten. Viele Sachen werden erst einmal von mir hinterfrage bevor ich für irgendetwas zustimme. Dies passt unserem Vorsitzenden nicht immer. Manchmal werde ich einfach das Gefühl nicht los, dass der Vorsitzende schon im Vorfeld alles klar gemacht hat. Nun hat er in der letzten BA-Sitzung verschiedene Anträge nach §26,27,38 gemacht. Hier geht es lt Protokoll um meine Abberufung und Freistellung, ebenso meine Kollegin mit 38,5 Std. soll Abberufen werden und die Freistellung genommen werden. Außerdem hat er ohne Abstimmung einen Vertreter von Ver.di eingeladen. Meine Frage: habt ihr Tips wie wir uns dagegen zur wehr setzen können, die Mehrheit für beide Seiten ist hier fraglich. Meines erachtens mißbraucht er sein Amt. Er macht selten etwas für den BR. Nimmt so gut wie keine Termine wahr,macht viel privates für sich während seiner Tätigkeit als BRV.
Community-Antworten (6)
20.04.2009 um 13:01 Uhr
"Hier geht es lt Protokoll um meine Abberufung und Freistellung, ebenso meine Kollegin mit 38,5 Std. soll Abberufen werden und die Freistellung genommen werden."
=> was ist mit "Abberufung" gemeint? Eine Freistellungsregelung kann durchaus geändert werden; es gibt kein Recht einzelner BR-Mitglieder auf unwiderufliche Freistellung.
"Außerdem hat er ohne Abstimmung einen Vertreter von Ver.di eingeladen".
=> Das geht nicht ohne weiteres. Gemäß § 31 BetrVG kann ein Gewerkschaftsmitglied beratend teilnehmen, wenn 1/4 der Mitglieder des BR dies beantragt hat. Gibt es einen Antrag?
20.04.2009 um 13:15 Uhr
Ganz schlau werde ich daraus auch nicht. Er möchte einfach nicht mehr mit mir und meiner Kollegin zusammen arbeiten. Das eine Freistellung nicht wideruflich ist, ist mir schon klar. Zum Ver.di Vertreter gibt es keine Abstimmung.
20.04.2009 um 14:36 Uhr
Hallo Elke, §31 BetrVG regelt teilnahme ein Beauftragter der Gewerkschaft an BR-Sitzungen. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats Kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen, dazu reicht Antrag der BR-Mitglieder, braucht kein Beschluss des BR.
§38 BetrVG regelt Freistellung, ( Wahl, Sowie Abberufung ) die Erfordernisse für eine Abberufung sind unterschiedlich, je nachdem ob die Wahl des abzurufenden Freigestellten in Mehrheitswahl oder Verhältniswahl erfolgt ist. Sind sie in Mehrheitswahl gewählt worden, reicht für die Abberufung die einfache Mehrheit des Beschlussfähigen BR aus. Sind die Freigestellten in Verhältniswahl gewählt worden, bedarf ihre Abberufung einer qualifizierten Mehrheit von drei Viertel der Stimmen des BR. ( siehe BetrVG Fitting 23. Auflage §38 Rn 70-76 ).
mfg Alessio
20.04.2009 um 18:45 Uhr
wie wärs denn damit, einen neuen br-vorsitzenden zu wählen ? wenn evtl. dafür die mehrheitsverhältnisse stimmen würden.....
21.04.2009 um 09:00 Uhr
"Ganz schlau werde ich daraus auch nicht. Er möchte einfach nicht mehr mit mir und meiner Kollegin zusammen arbeiten. "
=> Da wird ihm aber nichts anderes übrig bleiben. Ihr habt ein Mandat, weil die Belegschaft euch gewählt hat. Abberufen werden kann ein BR-Mitglied nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen, da müßtest du schon beträchtliche Schuld auf dich geladen haben. Es wäre auch keine Abberufung, sonden ein Amtsenthebungsverfahren gem. § 23 Abs. I BetrVG wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten durch das BR-Mitglied.
"Das eine Freistellung nicht wideruflich ist, ist mir schon klar."
=> ist leider nicht so. Sie kann geändert werden. Oder hast du dich vertippt?
"Zum Ver.di Vertreter gibt es keine Abstimmung."
=> Auch keinen Antrag von 1/4 der BR-Mitglieder? Kein Antrag = keine Teilnahme.
21.04.2009 um 11:49 Uhr
Hallo K. Etzer also mit der Freistellung weiß ich, dass hier Abberufen werden kann. Sorry, hab mich vertippt. Gruß Elke
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