Erstellt am 29.08.2013 um 09:29 Uhr von gironimo
Nächstes Jahr wären doch ohnehin Wahlen - warum nicht schon jetzt?
Vielleicht suchst Du Dir ein paar Mitstreiter, die ähnlich denken wie Du und die etwas bewegen wollen. Dann reicht Ihr einen Wahlvorschlag ein und bekommt vielleicht genügend Kandidaten/innen in den BR, damit Du dann eine Mehrheit für Deine Ziele findest.
Ansonsten. Stellen denn die beiden, die da mauern, die Mehrheit im Gremium dar (oder haben diese hinter sich)? Wenn Du natürlich Anträge zur Beschlussfassung stellst und bekommst nicht die Mehrheit, ist das natürlich frustrierend. Anderseits solltest Du auch nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen. Bringe Deine Themen immer wieder vor; suche neue Argumente und Stimmen aus dem Kreise der Belegschaft; werbe auf Betriebsversammlungen für Deine Themen usw.
Und besuche Seminare, damit Du fit für die BR-Arbeit wirst und Dich die "alte Hasen" nicht so leicht ausbremsen können.
Erstellt am 29.08.2013 um 10:03 Uhr von RitaMak
Hi Gironimo,
vielen Dank für deine Antwort.
Wenn ich die Neuwahl jetzt schon "erzwinge" kann ich mich schlecht aufstellen lassen richtig?
Seit ich im BR bin, kommen viele MA mit ihren Fragen zu mir. Die anderen BR Kollegen sind darüber verägert, weil sie sich fragen, warum kam vorher niemand, warum jetzt.
Das liegt daran, dass unser BR seit geraumer Zeit nicht mehr ernstgenommen wird, da er sich um nichts wichtiges kümmert und prinzipiell immer auf Seite des AG steht. Leider haben die Ereignisse der Vergangenheit dies immer wieder untermauert.
Ich habe bereits einige starke Partner, die sich ebenfalls aufstellen lassen würden und ich habe absolutes Vertrauen, dass sich die Situation ins unermessliche verbessern würde, wenn genau diese in den BR gewählt werden würden. Die Unterstützung der Belegschaft hätten sie definitiv.
Unser BR besteht nur aus 3 Mitgliedern (mich eingeschlossen). Gerne würde ich auf Betriebsversammlungen für meine Themen werben, aber diese findet nur einmal im Jahr statt (kurz bevor ich in den BR kam, hatte sie bereits stattgefunden) und weitere BR Versammlungen sind von meinen beiden Kollegen nicht gewünscht.
Selbst die Informationen die ich aus diesem Forum für meine Anfragen erhalten habe (mit Paragraphen untermauert) werden nur als "schauen wir mal" abgeschmettert.... wäre ja alles zuviel Arbeit :-(
VG
Rita Mak
Erstellt am 29.08.2013 um 10:14 Uhr von Tanzbär
> Ich habe bereits einige starke Partner, die sich ebenfalls aufstellen lassen würden ...
Na das ist doch ein Grund, jetzt Neuwahlen einleiten zu lassen und wieder zu kandidieren.
> Die Unterstützung der Belegschaft hätten sie definitiv.
Was Besseres kann doch nicht passieren. Die Wähler entscheiden, wer BR wird!
Erstellt am 29.08.2013 um 10:27 Uhr von Snooker
Ich würde auch sagen, auf geht´s wenn doch gute Mitstreiter dabei sind. Schlechter wie jetzt kann es doch nicht werden oder.
Stelle in der Belegschaft und im BR klar das Du zurücktreten wirst und das der BR unverzüglich alles für Neuwahlen in die Wege leiten muss.
Erstellt am 29.08.2013 um 10:59 Uhr von gironimo
... und natürlich kandidierst Du!
Für den Wähler stehst Du doch dann für den Neuanfang!
Erstellt am 29.08.2013 um 11:14 Uhr von AlterMann
Hallo Rita,
natürlich kannst Du zurück treten, um eine Neuwahl zu erzwingen, und danach kandidieren.
Da der AG mit dem bisherigen BR ja sehr angenehm gefahren ist, musst Du Dich allerdings auf Gegenwind einstellen. Ich schreibe das nicht als Gegenargument, sondern nur, damit Du später bei eventuellen unfairen Attacken nicht zu überrascht bist.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass Du die verbleibende Zeit für Seminare nutzt. Dann wäre der neue BR zu Beginn nicht ganz so ahnungslos.
Was in Deiner Situation besser ist, und was Dir persönlich mehr liegt, kannst natürlich nur Du entscheiden.
Erstellt am 29.08.2013 um 12:02 Uhr von Erdenbürger
Ich würde auch die restlich Zeit bis nächstes Jahr dafür nutzen mich in BR Tätigkeit weiterzubilden. Falls Du doch zurücktreten solltest, gibts es nur Neuwahlen, wenn keine weiteren Ersatzmitglieder vorhanden sind.
Erstellt am 29.08.2013 um 12:52 Uhr von Snooker
Für BR Tätigkeit weiter bilden geht wohl auch nur hauptsächlich im BR Büro. Könnte mir kaum vorstellen das die beiden anderen BR Seminare für Rita beschliessen. Rita macht jetzt schon so viel Wind, dann noch Seminare. Wenn die anderen Beiden nur ein wenig Grips haben, merken sie das sie sich ins eigene Knie schiessen damit.
Erstellt am 29.08.2013 um 12:59 Uhr von RitaMak
Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure Antworten. Nur um sicherzustellen, dass ich es richtig verstanden habe. Wenn ich es auf eine Neuwahl anlegen würde , sollten wir so vorgehen (einfach formuliert) :
1. Amt niederlegen und begründen, dass wir unterschiedliche Vorstellungen haben und es mir in diesem Rahmen nicht möglich ist, die Interessen der AN zu vertreten
2. Wahlvorstand bestimmen, Kandidaten zur Wahl stellen
Ich habe bereits mit einigen Wunschkandidaten gesprochen und sie sind bereit sich aufstellen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass alle anderen auch die Möglichkeit haben müssen sich aufstellen zu lassen?
Unser BR besteht aus drei Mitgliedern. Brauchen wir zur Auswahl 4, damit wir ein Ersatzmitglied haben?
Wenn ich mich als einzige Frau aufstellen lasse und die niedrigsten Stimmen erhalte, bin ich ja trotzdem im BR (Frauenquote) richtig? Der Nachrücker wäre dann derjenige der von den Männern die wenigsten Stimmen hat oder? Nicht das ich nachher die Nachrückerin bin und der BR aus drei Männern besteht.
Wann müssten diese vorgezogenen Neuwahlen durchgeführt werden?
P.S. Ich bin das einzige Ersatzmitglied.
Da bei uns in Kürze die heisse Phase beginnt (Provisionsregelungen, Zielvereinbarungen, Einstellungen) ist es vielleicht doch besser, die vorgezogenen Neuwahlen anzugehen statt auf nächstes Jahr zu warten. Denn sonst sind diese Dinge beschlossen und der neue BR kann nichts rückwirkend ändern
Vielen Dank & VG
Rita Mak
Erstellt am 29.08.2013 um 13:19 Uhr von pillepalleTR
"dass alle anderen auch die Möglichkeit haben müssen sich aufstellen zu lassen?"
Das ist davon abhängig, ob das passive Wahlrecht vorliegt (§8 BetrVG). Dies wird vom WV ermittelt.
"Brauchen wir zur Auswahl 4, damit wir ein Ersatzmitglied haben?"
Sowas ist allemal sinnvoll - mehr wär auch nicht schlecht (genügend EM eurer! Liste für den Vertretungsfall (Urlaub, Krankheit etc.)
"Wenn ich mich als einzige Frau aufstellen lasse und die niedrigsten Stimmen erhalte, bin ich ja trotzdem im BR (Frauenquote) richtig? "
Das ist davon abhängig, wieviele(!) Frauen im Betrieb sind!
Bsp.: Wenn von 100 Beschäftigten nur eine weiblich ist, muss per Quote keine Frau berücksichtigt werden!
"Wann müssten diese vorgezogenen Neuwahlen durchgeführt werden? "
Ist im BetrVG geregelt und Aufgabe des WV.
Erstellt am 29.08.2013 um 13:26 Uhr von RitaMak
Hallo pillepalle,
vielen dank
Wir sind insgesamt 36 MA, 14 davon sind Frauen. Dann greift die Frauenquote meines wissens, richtig?
VG
Rita Mak
Erstellt am 29.08.2013 um 13:26 Uhr von Snooker
Legst Du Dein Amt nieder braucht Du nicht zwingend einen Grund angeben. Nur ein Warum kann man auch in der Belegschaft als Wahlwerbung für eine neue Kandidatur nutzen.
Bevor Du aber zurück treten willst solltest Du dich erst mal mit der Wahlordnung beschäftigen. Wichtig wären für Dich da auch die §§ 13 und 22 BetrVG (aber auch die anderen die davor und dahinter stehen).
Und was wichtig ist alles in Ruhe angehen. Wenn man Dich die letzten Tage hier liest...wir müssen hier wir müssen da. Was ihr erst mal haben müsst ist ein einheitlicher funktionierender BR. Einer der sich schult, wissen aufbaut und dann Stück für Stück was versucht für die Belegschaft etwas zu erreichen. Nicht alles in einem Topf werfen und dann täglich ziehen womit man sich denn dann mal beschäftigt. Auch Rückwirkend kann man später mal was ändern indem Man BV´s oder Regelabsprachen fristgerecht kündigt. Aber alles mit der Ruhe, da kommt unterm Strich mehr bei rum.
Erstellt am 29.08.2013 um 15:15 Uhr von seesee
Hallo Rita,
ich schließe mich AlterMann an. Wir sind ein 7er BR, und als ich vor bald 8 Jahren zum ersten Mal in den BR gewählt wurde, sah ich mich in der gleichen Lage wie du. Ich war oft davor, das Handtuch zu schmeißen und zurück zu treten (sicher hier im Forum auch dokumentiert :-). Aber es hat sich gelohnt, dass ich dabei geblieben bin. Ich habe viel in der Zeit verändern können, sowohl was die BR-Arbeit betrifft als auch was wir für die MitarbeiterInnen erreicht haben.
Also meine Tipps: Schulen, schulen, schulen. Überzeugungsarbeit bei den BR-Kollegen leisten, sehr wichtig! Steter Tropfen höhlt den Stein! In den Monatsgesprächen mit AG aktiv mitreden. Kollegen informieren.
Auch heute habe ich noch etliche Konfrontationen mit meinen BR-Kollegen, bei welchen ich allein auf weiter Flur stehe (bin auch die einzige Frau, das kommt noch hinzu). Aber mit der Zeit sieht doch der eine oder andere ein, dass ich nicht so ganz falsch lag.
Danke für Dein Engagement im Namen aller Betriebsräte! Bleib dabei!
Erstellt am 29.08.2013 um 16:47 Uhr von pillepalleTR
Die Quote des Geschlechts in der Minderheit (in eurem Fall also eine "Frauenquote) wird nach dem gleichen Berechnungsverfahren ermittelt, wie letztendlich das Wahlergebnis selbst:
Wenn du auf folgender Seite ganz unten
http://www.arndt-bruenner.de/mathe/scripts/sitzverteilungen.htm
eure Werte eingibst
1. Partei (= Männer) = 22
2. Partei (= Frauen) = 14
(alle anderen 0)
und rechts unter "Gesamtzahl der Sitze: " 3 eingibst, bekommst du die Verteilung für m/w .
In eurem Fall ist das Ergebnis eine "Quotenfrau".
Erstellt am 31.08.2013 um 17:24 Uhr von Hartmut
Hallo Rita Mak, wie du siehst, die Meinungen gehen auseinander, ob du "durchhalten" sollst oder "durchstarten". Kannst wohl nur du selbst entscheiden. Ich persönlich würde es auf die Neuwahl ankommen lassen.
Zu deiner Zusammenfassung: Vertausche bitte (1) und (2), tritt also bitte erst nach der Wahl des WV zurück.
Ein Tipp, vergiss die Öffentlichkeitsarbeit nicht! Nachdem zu zurückgetreten bist, schreibe eine kurze E-Mail an "all on server", warum du das gemacht hast. Kurz und sachlich, ohne Vorwürfe. Kommt im Allgemeinen gut an.
Und noch etwas. Durch die Amtsniederlegung verlierst du den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsräte! Kommst du auch bis zur Neuwahl sicher über die Runden??
Wofür auch immer du dich entscheidest - viel Glück!! :)
Erstellt am 31.08.2013 um 17:37 Uhr von AlterHase
@Hartmut
Bevor Hoppel dich wieder zerreißt…
Nach der Amtsniederlegung endet nur der besondere Kündigungsschutz des § 103 BetrVG; der nachwirkende Kündigungsschutz des § 15 KSchG beginnt.
D. h., es bedarf jetzt nicht mehr der Zustimmung durch den BR, sondern es besteht nur noch der einjährige Schutz vor ordentlichen Kündigungen.
Erstellt am 31.08.2013 um 18:45 Uhr von Hartmut
Ja, ja, ok, ok. Hast ja recht. :))
Rita sollte sich nur dessen bewusst sein, das war mir wichtig.
Und unser Hoppel ... tja, den zerreisst es im Moment von selbst, habe ich den Eindruck. Er braucht mich dazu gar nicht. Ich hoffe, er fällt bald wieder durch positive Beiträge auf, vor allem durch solche, die an den Fragesteller gerichtet sind.
Erstellt am 31.08.2013 um 19:57 Uhr von polybär
@Rita,
bitte übereile nichts! Sehe dir in Ruhe den BR und desssen Funktionen an! Checke ab wer wo hinter steht und wo nicht!
Selbst wenn du einen KOMPLETTEN neuen BR hast, heisst das nicht das er auch deinen Zielen folgt !
Ein BR das sind viele Menschen mit UNTERSCHIEDLICHEN beweggründen ! oft gibt es kaum ein gemeinsammes Ziel!
Deshalb, nutze die Zeit bis zur Wahl suche die ein Team !
Erstellt am 02.09.2013 um 10:27 Uhr von RitaMak
Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure aufmunternden Worte und wertvollen Ratschläge.
Leider haben die anderen 2 BR Mitglieder entschlossen, dass ich keine Seminare besuchen darf bis die nächste Wahl ansteht, da es sich davor nicht lohnen würde
Nichtsdestrotrotz habe ich die Kollegen über meine Zweifel informiert und das wir sehr unterschiedliche Vorstellungen über die BR Arbeit haben und ich bisher den Eindruck gewonnen habe, dass es dem BR hauptsächlich darum geht den AG zufriedenzustellen (das wurde mir auch umgehend vom BR bestätigt).
Immerhin darf ich mich jetzt wenigstens um den Entwurf einer BR Vereinbarung kümmern (wie sich rausstellte, haben wir gar keine). Es stehen demnächst einige heikle Themen an und ich werde meine weitere Vorgehensweise davon abhängig machen wie die Kollegen bei diesen Themen reagieren/entscheiden und ob ich überhaupt gehört oder wie bisher überhört werde...
Vielen Dank euch allen
VG
Rita Mak
Erstellt am 02.09.2013 um 12:02 Uhr von Snooker
Hi RitaMak,
denke ich hatte es weiter oben schon mal angedeutet, das ich Zweifel habe das sie noch Seminare für Dich mit beschließen. Das war mir eigentlich klar.
Das sie Dir jetzt den Entwurf zu der BV erstellen lassen ist ein weiterer Indiz dafür das Du aufpassen musst wie ein Luchs. Oder glaubst Du wirklich das der Entwurf so durch geht.
Die werden sich denken, so haben wir die Rita erst mal beschäftigt. Also nicht so viel nur auf diese BV achten, sondern mehr darauf was sich drum rum tut.
Und sorry, habe noch nie gehört das so in Gremien BV´s erstellt werden. So etwas macht man immer gemeinsam. Schüttelfrost brrrrr
Erstellt am 02.09.2013 um 12:41 Uhr von polybär
@RitaMak,
die wollen dich nur
Rühigstellen und dich in das Leere Laufen lassen.
".. dass es dem BR hauptsächlich darum geht den AG zufriedenzustellen" hast DU das so in der Betriebsöffentlichkeit ausgesagt ?
Erstellt am 02.09.2013 um 16:45 Uhr von RitaMak
Hallo Snooker, Hallo Polybär,
vielen Dank für euren Hinweis, ich werde auspassen so gut es geht.
".. dass es dem BR hauptsächlich darum geht den AG zufriedenzustellen" hast DU das so in der Betriebsöffentlichkeit ausgesagt ?
Das habe ich dem BR Vorsitzenden gesagt, nachdem er mich gefragt hat wie ich es bisher im BR finde und nachdem das andere BR Mitglied unser Meeting genutzt hat um zu erklären warum er gerne die Homeoffice Regelung abschaffen möchte da er auf seiten des AG keinen Vorteil darin sieht (der AG selbst ist damit abolut ok)
VG
Rita Mak
Erstellt am 02.09.2013 um 16:48 Uhr von polybär
@Rita ,
Gut ich fragte weil es gerne Vorkommt das BRMs mal ausserhalb vom BR Reden, das aber könnte Schwere Schäden nach sich ziehen.
Warum sieht der BR dem AG in Nachteil vom Home Office? Dachte eher das es den AN schlechter geht den Job zuhause zu machen
Erstellt am 02.09.2013 um 17:07 Uhr von RitaMak
@polybär
ich hüte mich davor solche Sachen ausserhalb des BR´s zu besprechen :-) Obwohl es echt schwer ist wenn AN ständig über diesen bei mir "lästern"
Neee Homeoffice ist ziemlich cool für AN, denn wir sitzen in einem Großraumbüro ohne schallschutz/trennwände etc. Wenn wir dann 2 mal pro Woche (Tag unsere Wahl) von zuhause arbeiten, können wir uns nicht nur besser konzentrieren sondern haben meist auch eine Internetverbindung die wesentlich schneller ist als die im Büro. Zeitsparender ist das ganze auch noch....man fängt früher an, lenkt sich nicht mit anderen ab und macht meist auch nicht pünktlich Feierabend sondern später (da die Fahrt nach Hause nicht einkalkuliert werden muss)
Bisher ist es aber jedem Teamleiter selbst überlassen darüber zu bestimmen (wir haben drei Teams). 2 von den Teams dürfen nur sehr selten und ich in meinem Team habe aber einen super Teamleiter, der es jedem gestattet bis zu zweimal pro Woche von zuhause zu arbeiten.
Besagtes BR Mitglied darf nicht und unterstellt prinzipiell jedem der HO macht, das wir eh nicht arbeiten würden und es deshalb zum Nachteil des AG ist.
VG
Erstellt am 02.09.2013 um 17:48 Uhr von Snooker
@RitaMak
*Besagtes BR Mitglied darf nicht und unterstellt prinzipiell jedem der HO macht, das wir eh nicht arbeiten würden und es deshalb zum Nachteil des AG ist.*
Ich würde dem besagten Herrn Kollegen mal fragen was ihn das angeht.
Ein BR steckt mit seiner BV HO nur den Rahmen. Wie es dann erfüllt wird von den MA geht erst einmal den AG was an und dann in zweiter Linie dem BR. Dem BR nämlich erst dann wenn der AG sagt MA würden zu Hause nicht arbeiten.
Erstellt am 02.09.2013 um 18:08 Uhr von Hoppel
@ RitaMak
Es ist ja alles schön und gut ... aber Deine Überlegung , kurzfristig Neuwahlen erzwingen zu wollen hat einen Haken!
Angenommen, Du legst Dein Amt als BRM nieder. Rein rechtlich sind die zwei verbliebenen BRM gefordert, unverzüglich Neuwahlen einzuleiten. Unverzüglich könnte man lt. Richardi mit 14 Tagen übersetzen.
Was aber, wenn diese zwei BRM munter weiter machen und sich Zeit mit der Bestellung eines WV lassen? Bis hier ein Gericht aktiv geworden ist, wird es dauern ...
Und sollten diese zwei verbliebenen BRM mitbekommen, dass das Arbeitsgericht eingeschaltet ist, können sie den WV ziemlich schnell einsetzen und das war´s erst mal.
Dann wird ein Termin gesucht, zu dem der WV geschult werden kann. Dann ist der WV geschult und wird einen Termin für die BR Wahl ansetzen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir dann mind. den 1. März 2014 schreiben werden und diese BRM erst mit Ablauf der regulären Amtszeit ev. aus dem BR ausscheiden. Aber auch nur eventuell.
Ich rate Dir einfach zu etwas mehr Gelassenheit! Nutz die Zeit, zu lernen. Nutz die Zeit, Dich mit anderen interessierten KollegInnen auf die reguläre BR-Wahl vorzubereiten. Schaff Dir Verbündete! Mit nur einer Stimme wirst Du diesen zwei BRM immer unterlegen sein!
Erstellt am 04.09.2013 um 11:27 Uhr von RitaMak
Vielen Dank euch allen :-)
Jetzt weiss ich was zu tun ist und hänge nicht mehr völlig in der Luft
VG
Rita Mak
Erstellt am 04.09.2013 um 15:06 Uhr von polybär
@RitaMak,
wegen dem BR das meint das im Homeoffice keiner Arbeitet, spricht der aus Erfahrung ? Frage ihn mal gerne kann er das auch mal auf einer BV aussagen. :-()