Jahressprünge IGBCE Tarif
Hallo,
Ich hätte da mal eine kurze Frage betreffend der Eingrupierungen und Jahressprünge.
Wenn ich 04/2017 von der E7 6 ( nach 6 Jahren) in die E9 2 hochgruppiert wurde, wann mache ich dann meinen Sprung in die E9 4? Dieses Jahr oder nächstes Jahr?
Vielen Dank für die Hilfe.
Community-Antworten (7)
21.04.2020 um 08:06 Uhr
Das solltest du deine Gewerkschaft fragen, nicht Betriebsräte, die nicht in dieser Gewerkschaft sind.
21.04.2020 um 10:53 Uhr
Hast Du freiwillig die Stelle gewechselt? weil eigentlich passt der Sprung von E7 / 6 auf E9 / 2 nicht, das sind ca. 280 € weniger (kann aber am Bundesland liegen) Also noch die Frage nach dem Bundesland :) Hast Du feiwillig auf Geld verzichtet? Eigentlich hätte der Sprung direkt in E9 / 4 erfolgen müssen.
Der Entgelttarifvertrag spricht von Tätigkeit nach Jahren in der Gruppe, danach eigentlich 2019 (2 Jahre nach 2017). Der Ag scheint das aber so auszulegen als hättest du die E9 in 2017 betreten und erhältst die E9 / 4 erst 2021.
@freeplay - es soll ja auch durchaus BR geben die in der IGBCE sind - also kann man auch so eine Frage hier mal stellen
21.04.2020 um 12:53 Uhr
@Kjarrigan Unser Entgelttarifvertrag ist bundeseinheitlich. @Tyer Bundesentgelttarifvertrag: § 9 Entgeltregelung bei Höhergruppierung Liegt bei einer Höhergruppierung in die Gruppen E 5 bis E 8 das bisherige Tarifentgelt über dem Tarifentgelt der neuen Gruppe, so erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange mindestens den bisherigen Tarifsatz in der durch die Tarifentwicklung jeweils erreichten Höhe, bis ihm infolge Zeitablaufs in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Anspruch zusteht. Bei einer solchen Höhergruppierung werden die zurückgelegten Tätigkeitsjahre in den Gruppen E 6 und E 7 bis zu drei Jahren als Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe angerechnet. Bei einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppen E 9 bis E 13 erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange den Tarifsatz der höheren Entgeltgruppe, der am nächsten über seinem bisherigen Tarifsatz liegt, bis ihm aufgrund seiner Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Tarifsatz zusteht. Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt.
21.04.2020 um 17:02 Uhr
Hallo,
Ja der Wechsel war Freiwillig. Es war eine Beförderung und ich habe auch nicht weniger Geld bekommen. Nur bin ich einfach etwas verwirrt wegen dem Jahressprung. Mir wurde gesagt er währe da ich eine Lohngruppe übersprungen habe erst nach 4 Jahren also dann 2021. Andere sagten er ist nach 3 Jahren.
Gruß
31.12.2021 um 16:49 Uhr
Hallo Tyer. Bei mir hat sich das selbe Problem aufgetan. Bin zum 01|2020 von der E6|2 auf die E7|2 gestiegen und zum 10|2020 dann aufgestiegen in eine neue Position mit E8|2. Nun soll der Stufensprung von E8|2 auf E8|4 erst zum 10|2024 erfolgen. Bin ebenfalls der Meinung, dass etwas falsch läuft. Hat sich bei dir etwas ergeben und kannst du mir eventuell mitteilen bitte?
03.01.2022 um 16:18 Uhr
@Sippi
Wenn Du jetzt nachrechnest:
"Liegt bei einer Höhergruppierung in die Gruppen E 5 bis E 8 das bisherige Tarifentgelt über dem Tarifentgelt der neuen Gruppe, so erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange mindestens den bisherigen Tarifsatz in der durch die Tarifentwicklung jeweils erreichten Höhe, bis ihm infolge Zeitablaufs in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Anspruch zusteht. Bei einer solchen Höhergruppierung werden die zurückgelegten Tätigkeitsjahre in den Gruppen E 6 und E 7 bis zu drei Jahren als Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe angerechnet."
Wo landest Du denn dann?
03.01.2022 um 16:36 Uhr
Bei mir war es allerdings so, dass bei jeder Höhergruppierung mein Tarifentgelt der neuen Gruppe höher war als das der bisherigen Gruppe. Allerdings ist durch die Stufenlaufzeitverlängerung von E8|2 auf E8|4 von normalerweise 2 Jahren auf 4 Jahre mein Vedienst geringer als wäre ich einfach bei der E7|2 geblieben und dann früher auf die E7|4 gekommen.
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