Erstellt am 21.04.2020 um 06:06 Uhr von Freeplay
Das solltest du deine Gewerkschaft fragen, nicht Betriebsräte, die nicht in dieser Gewerkschaft sind.
Erstellt am 21.04.2020 um 08:53 Uhr von Kjarrigan
Hast Du freiwillig die Stelle gewechselt?
weil eigentlich passt der Sprung von E7 / 6 auf E9 / 2 nicht, das sind ca. 280 € weniger
(kann aber am Bundesland liegen) Also noch die Frage nach dem Bundesland :)
Hast Du feiwillig auf Geld verzichtet? Eigentlich hätte der Sprung direkt in E9 / 4 erfolgen müssen.
Der Entgelttarifvertrag spricht von Tätigkeit nach Jahren in der Gruppe, danach eigentlich 2019 (2 Jahre nach 2017). Der Ag scheint das aber so auszulegen als hättest du die E9 in 2017 betreten und erhältst die E9 / 4 erst 2021.
@freeplay - es soll ja auch durchaus BR geben die in der IGBCE sind - also kann man auch so eine Frage hier mal stellen
Erstellt am 21.04.2020 um 10:53 Uhr von Erbsenzähler
@Kjarrigan
Unser Entgelttarifvertrag ist bundeseinheitlich.
@Tyer
Bundesentgelttarifvertrag:
§ 9 Entgeltregelung bei Höhergruppierung
Liegt bei einer Höhergruppierung in die Gruppen E 5 bis E 8 das bisherige Tarifentgelt über dem Tarifentgelt der neuen Gruppe, so erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange mindestens den bisherigen Tarifsatz in der durch die Tarifentwicklung jeweils erreichten Höhe, bis ihm infolge Zeitablaufs in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Anspruch zusteht. Bei einer solchen Höhergruppierung werden die zurückgelegten Tätigkeitsjahre in den Gruppen E 6 und E 7 bis zu drei Jahren als Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe angerechnet. Bei einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppen E 9 bis E 13 erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange den Tarifsatz der höheren Entgeltgruppe, der am nächsten über seinem bisherigen Tarifsatz liegt, bis ihm aufgrund seiner Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Tarifsatz zusteht. Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt.
Erstellt am 21.04.2020 um 15:02 Uhr von Tyer
Hallo,
Ja der Wechsel war Freiwillig. Es war eine Beförderung und ich habe auch nicht weniger Geld bekommen. Nur bin ich einfach etwas verwirrt wegen dem Jahressprung. Mir wurde gesagt er währe da ich eine Lohngruppe übersprungen habe erst nach 4 Jahren also dann 2021. Andere sagten er ist nach 3 Jahren.
Gruß
Erstellt am 31.12.2021 um 15:49 Uhr von Sippi
Hallo Tyer. Bei mir hat sich das selbe Problem aufgetan. Bin zum 01|2020 von der E6|2 auf die E7|2 gestiegen und zum 10|2020 dann aufgestiegen in eine neue Position mit E8|2. Nun soll der Stufensprung von E8|2 auf E8|4 erst zum 10|2024 erfolgen. Bin ebenfalls der Meinung, dass etwas falsch läuft. Hat sich bei dir etwas ergeben und kannst du mir eventuell mitteilen bitte?
Erstellt am 03.01.2022 um 15:18 Uhr von celestro
@Sippi
Wenn Du jetzt nachrechnest:
"Liegt bei einer Höhergruppierung in die Gruppen E 5 bis E 8 das bisherige Tarifentgelt über dem Tarifentgelt der neuen Gruppe, so erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange mindestens den bisherigen Tarifsatz in der durch die Tarifentwicklung jeweils erreichten Höhe, bis ihm infolge Zeitablaufs in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Anspruch zusteht. Bei einer solchen Höhergruppierung werden die zurückgelegten Tätigkeitsjahre in den Gruppen E 6 und E 7 bis zu drei Jahren als Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe angerechnet."
Wo landest Du denn dann?
Erstellt am 03.01.2022 um 15:36 Uhr von Sippi
Bei mir war es allerdings so, dass bei jeder Höhergruppierung mein Tarifentgelt der neuen Gruppe höher war als das der bisherigen Gruppe. Allerdings ist durch die Stufenlaufzeitverlängerung von E8|2 auf E8|4 von normalerweise 2 Jahren auf 4 Jahre mein Vedienst geringer als wäre ich einfach bei der E7|2 geblieben und dann früher auf die E7|4 gekommen.