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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tarifliche Leistungszulage ERA

B
BRERA
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Betrieb (60 Mitarbeiter) ist es so geregelt, daß wir eine tarifliche Leistungszulage bekommen. (IG Metall). Schon immer fällt diese auf pauschal auf 15% pro Mitarbeiter (Durchnitt für den ganzen Betrieb, den die IG Metall vorgibt, wenn ich mich nicht täusche).

Nun will uner neuer Geschäftsführer diese tarifliche Leistungszulage individuell gestalten und jeden einzeln "beurteilen" lassen.

Da wir ein komplexes Unternehmen sind, wo wirklich keiner die gleiche Arbeit macht wie der ander, weil wir zig geräte bauen, leht dis der BR und die Arbeitnehmer ab.

Wir würden gerne die 15% pauschal pro Kopf behalten wollen, auch weil wir befürchten, daß die innerbetrieblich zu höchsten Spannungen auch innerhalb der jeweiligen Abteilungen kommen wird! Außerdem befürchten wir daß einfach nur mehr Druck auf die Mitarbeiter aufgebaut werden soll und dies zu mehr Stress für alle und damit auch mehr fehlern führen kann, was wiederum die leistungsbewertung negativ beeinflußt.

Zudem befürchten wir, daß im Endeffekt kein Mitarbeiter mehr als jetzt bekommt, sondern eher weniger und dies dann mit willkürlichen "LeistungsParametern" begründet wird!

Jetzt unsere Frage seitens des BR: können wir etwas gegen dieses Vorgehen seitens der GF tun oder kann der Chef bestimmen, daß diese individuelle tarifliche Leistungszulage kommt? Wie gesagt.. die überwiegende Mehrheit ist strikt dagegen! Wie sind eine Firma und jeder trägt zum ganzen Erfolg der Firma bei! Egal was er in welcher Abteilung macht.

Vielen Dank im Voraus!

13.24508

Community-Antworten (8)

G
gironimo

02.04.2014 um 11:26 Uhr

Wenn der Tarif diese Option bietet (Rücksprache mit der IG Metall), dann unterliegt ein Leistungsbeurteilungssystem für diese Prämie mit Sicherheit der Mitbestimmung des BR. Bestimmen kann der AG also allein nicht.

Er kann aber, wenn Ihr Euch verschließt, die Einigungsstelle anrufen. Und dann gibt es einen Kompromiss.

Ihr solltet Euch also auf jedem Fall mit derartigen Systemen befassen und z.B. ein Seminar besuchen oder einen Sachverständigen hinzuziehen. Vielleicht solltet Ihr Euren AG auch einmal auffordern, seine Vorstellungen näher darzulegen, damit Ihr besser einschätzen könnt, in welche Richtung die Reise geht. Von pauschal - NEIN - halte ich in diesem Zusammenhang nicht viel.

S
Saunaliese

02.04.2014 um 11:38 Uhr

Ich gehe davon aus, dass in eurem betrieb bereits ERA eingeführt worden ist. Habt ihr bei der Einführung ERA die Leisungszulage bearbeitet? Solltet ihr ERA eingeführt haben, werdet ihr um eine Bearbeitung der Leistungszulage unter ERA nicht herum kommen.die Regeln wie die Leistungszulage gehandhabt wird findet ihr im Entgeltrahmenabkommen.

B
BRERA

02.04.2014 um 11:54 Uhr

Die Sache ist die: wir würden gerne beim jetzigen System von jeder pauschal 15% bleiben (wie der Firmendurchschnitt sein muß).

Können wir damit einem "Leistungsprinzip" entgehen oder nicht?

die Frage ist doch.. wer beurteilt wen? Willkür ist hier Tür und Tor geöffnet in meinen Augen! Die neue GF geht nämlich einen Weg des "Lohnkosten-Drückens"! Gute, engagierte Leute, die wir vorgeschlagen haben für eine bessere Eingruppierung, wurden im Handstreich abgelehnt mit dem verweis auf ERA. Wenn solche fleißigen Leute keine Chance haben auf mehr Geld, wie soll das dann mit einer "individuellen Leistungszulage" aussehen?!

Und was wäre wenn alle auf vollen 30% eingestuft würden? Woher kommt das Geld, wenn der Durschnitt 15% sein muß? Oder was wäre, wenn alle bei 0% wären? Was passiert mit dem übrigen Geld?

Wenn der eine mehr bekommt, dann müßte der andere doch entsprechend weniger bekommen oder? Also Krieg unter den Kollegen vorprogrammiert!

Oder sehe ich etwas falsch?

S
Saunaliese

02.04.2014 um 12:10 Uhr

Die leistungsbeurteilung erfolgt durch Beaufrtragte des Arbeitgebers. Auf Verlangen ist dem Betriebsrat Auskunft und- soweit er es wünscht- Einblicke in die Beurteilung zu geben. Ich weiß nicht woher du die 15% Firmendurchschnitt nimmst. Die sind so bei ERA NRW nicht vorgegeben. Das Einzige was geschrieben steht ist, dass die Tarifvertragsparteien davon ausgehen, dass die Gesamtsumme der nach den vorstehenden Regeln bestimmten Leistungszulagen des Betriebes ca. 10% der Monatsgrundentgeltsumme beträgt. Die Betriebsparteien können eine Freiwillige Betriebsvereinbarung abschließen, allerdings kann ich Euch nur empfehlen ein Seminar zu besuchen, bzw. Die IG Metall an den Tisch holen.

B
BRERA

02.04.2014 um 12:34 Uhr

Die 15% Firmendurchschnitt sind wohl so vorgegeben (IG Metall Südwest)

Aber Dannke Leute... Ein Seminar sollte bicht schaden!

S
Saunaliese

02.04.2014 um 12:57 Uhr

Das Entgeltrahmenabkommen SüdWest und NRW unterscheiden sich. Ihr habt generell schon mehr Anforderungsmerkmale unter ERA wie wir. Ich Wünsche Euch viel Glück

S
seesee

05.04.2014 um 18:23 Uhr

In Bayern ist der Durchschnitt 13%, wenn ich nicht irre. Durchschnitt heißt, dass wenn einige 0 % bekommen, die restlichen 15% irgendwoanders verteilt werden müssen, andere also mehr als 15% bekommen müssen. Mit der Einführung von ERA werden in der Regel auch einige Betriebsvereinbarungen z.B. zum Thema Besitzstandswahrung abgeschlossen. Es kommt also darauf an, WAS die Gewerkschaft bzw. der Betriebsrat damals unterzeichnet hat.

P
Petrus

07.04.2014 um 15:36 Uhr

Oder was wäre, wenn alle bei 0% wären? Was passiert mit dem übrigen Geld?

Wie wäre es, sich 1. den entsprechenden TV einfach mal durchzulesen und 2. bei Unklarheiten die Tarifschließende Gewerkschaft zu befragen?

Oder anders gefragt: Was ist an dem Absatz "Unterschreitet das Leistungsentgelt im Betriebsdurchschnitt 13,5 %, so ist eine Aufzahlung auf 14 % vorzunehmen. Die Einzelheiten sind mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Hierbei entscheidet bei Nichteinigung die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG) verbindlich." (§21.2, 2. Absatz ERA-TV NwNb, SwHz, Sb) unverständlich?

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