Erstellt am 02.04.2014 um 09:26 Uhr von gironimo
Wenn der Tarif diese Option bietet (Rücksprache mit der IG Metall), dann unterliegt ein Leistungsbeurteilungssystem für diese Prämie mit Sicherheit der Mitbestimmung des BR. Bestimmen kann der AG also allein nicht.
Er kann aber, wenn Ihr Euch verschließt, die Einigungsstelle anrufen. Und dann gibt es einen Kompromiss.
Ihr solltet Euch also auf jedem Fall mit derartigen Systemen befassen und z.B. ein Seminar besuchen oder einen Sachverständigen hinzuziehen. Vielleicht solltet Ihr Euren AG auch einmal auffordern, seine Vorstellungen näher darzulegen, damit Ihr besser einschätzen könnt, in welche Richtung die Reise geht. Von pauschal - NEIN - halte ich in diesem Zusammenhang nicht viel.
Erstellt am 02.04.2014 um 09:38 Uhr von Saunaliese
Ich gehe davon aus, dass in eurem betrieb bereits ERA eingeführt worden ist. Habt ihr bei der Einführung ERA die Leisungszulage bearbeitet? Solltet ihr ERA eingeführt haben, werdet ihr um eine Bearbeitung der Leistungszulage unter ERA nicht herum kommen.die Regeln wie die Leistungszulage gehandhabt wird findet ihr im Entgeltrahmenabkommen.
Erstellt am 02.04.2014 um 09:54 Uhr von BRERA
Die Sache ist die: wir würden gerne beim jetzigen System von jeder pauschal 15% bleiben (wie der Firmendurchschnitt sein muß).
Können wir damit einem "Leistungsprinzip" entgehen oder nicht?
die Frage ist doch.. wer beurteilt wen? Willkür ist hier Tür und Tor geöffnet in meinen Augen! Die neue GF geht nämlich einen Weg des "Lohnkosten-Drückens"!
Gute, engagierte Leute, die wir vorgeschlagen haben für eine bessere Eingruppierung, wurden im Handstreich abgelehnt mit dem verweis auf ERA.
Wenn solche fleißigen Leute keine Chance haben auf mehr Geld, wie soll das dann mit einer "individuellen Leistungszulage" aussehen?!
Und was wäre wenn alle auf vollen 30% eingestuft würden? Woher kommt das Geld, wenn der Durschnitt 15% sein muß? Oder was wäre, wenn alle bei 0% wären? Was passiert mit dem übrigen Geld?
Wenn der eine mehr bekommt, dann müßte der andere doch entsprechend weniger bekommen oder? Also Krieg unter den Kollegen vorprogrammiert!
Oder sehe ich etwas falsch?
Erstellt am 02.04.2014 um 10:10 Uhr von Saunaliese
Die leistungsbeurteilung erfolgt durch Beaufrtragte des Arbeitgebers.
Auf Verlangen ist dem Betriebsrat Auskunft und- soweit er es wünscht- Einblicke in die Beurteilung zu geben.
Ich weiß nicht woher du die 15% Firmendurchschnitt nimmst. Die sind so bei ERA NRW nicht vorgegeben. Das Einzige was geschrieben steht ist, dass die Tarifvertragsparteien davon ausgehen, dass die Gesamtsumme der nach den vorstehenden Regeln bestimmten Leistungszulagen des Betriebes ca. 10% der Monatsgrundentgeltsumme beträgt.
Die Betriebsparteien können eine Freiwillige Betriebsvereinbarung abschließen, allerdings kann ich Euch nur empfehlen ein Seminar zu besuchen, bzw. Die IG Metall an den Tisch holen.
Erstellt am 02.04.2014 um 10:34 Uhr von BRERA
Die 15% Firmendurchschnitt sind wohl so vorgegeben (IG Metall Südwest)
Aber Dannke Leute... Ein Seminar sollte bicht schaden!
Erstellt am 02.04.2014 um 10:57 Uhr von Saunaliese
Das Entgeltrahmenabkommen SüdWest und NRW unterscheiden sich. Ihr habt generell schon mehr Anforderungsmerkmale unter ERA wie wir. Ich Wünsche Euch viel Glück
Erstellt am 05.04.2014 um 16:23 Uhr von seesee
In Bayern ist der Durchschnitt 13%, wenn ich nicht irre. Durchschnitt heißt, dass wenn einige 0 % bekommen, die restlichen 15% irgendwoanders verteilt werden müssen, andere also mehr als 15% bekommen müssen. Mit der Einführung von ERA werden in der Regel auch einige Betriebsvereinbarungen z.B. zum Thema Besitzstandswahrung abgeschlossen. Es kommt also darauf an, WAS die Gewerkschaft bzw. der Betriebsrat damals unterzeichnet hat.
Erstellt am 07.04.2014 um 13:36 Uhr von Petrus
> Oder was wäre, wenn alle bei 0% wären? Was passiert mit dem übrigen Geld?
Wie wäre es, sich 1. den entsprechenden TV einfach mal durchzulesen und 2. bei Unklarheiten die Tarifschließende Gewerkschaft zu befragen?
Oder anders gefragt: Was ist an dem Absatz
"Unterschreitet das Leistungsentgelt im Betriebsdurchschnitt 13,5 %, so ist eine Aufzahlung auf 14 % vorzunehmen. Die Einzelheiten sind mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Hierbei entscheidet bei Nichteinigung die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG) verbindlich." (§21.2, 2. Absatz ERA-TV NwNb, SwHz, Sb)
unverständlich?