Erstellt am 24.11.2006 um 10:01 Uhr von Nordi
da must du hier schauen da sind alle TV die Allgemeinverbindlich sind
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html
Erstellt am 24.11.2006 um 10:52 Uhr von FH
Hallo Cäcar,
leider verstehst Du den Begriff "Allgemeingültig" falsch. Rechtsverbindlichen Anspruch auf einen Tarifvertrag haben nur die Mitglieder der abschließenden Gewerkschaft. Natürlich wenden AG den Vetrag meistens auch auf Nichtmitglieder an, um den Organisationsgrad der MA in der Gewerkschaft niedrig zu halten. Durch Deine Mitgliedschaft in der Gew. sicherst Du Dir einen einklagbaren Anspruch auf die Inhalte des TV und bei einer Kündigung des TV die Nachwirkung bis ein neuer mit derselben Gew. abgeschlossener Vertrag wirksam wird. Außerdem stärkst Du die Reihen der Mitglieder, um Forderungen in einem evtl. notwendigen Arbeitskampf gegenüber dem AG wirksam durchzusetzen.
Allgemeinverbindlich ist ein TV dann, wenn er für eine ganze Branche gültig ist (z.B. für das Gebäudereinigerhandwerk). Welche Verträge das sind, hat Nordi bereits angegeben.
Gruß FH
Erstellt am 24.11.2006 um 13:50 Uhr von paula
@FH
ich denke mal nicht dass cäsar hier falsche vorstellungen hat. aber das sollte er? sie? es? selbst beantworten
deine erklärung ist gewerkschaftswerbung und als solche recht sinnleer