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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Allgemeingültigkeit des Tarifvertrags - ist unser Tarif allgemeingültig?

C
Cäcar
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

gibt es Tarifverträge, die allgemeingültigkeit haben und wenn ja, wo kann ich erfahren, ob unser Tarif allgemeingültig ist. Unter Allgemeingültig verstehe ich, dass es für die Beschäftigten egal ist, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Gruß Cäcar

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Community-Antworten (3)

N
Nordi

24.11.2006 um 11:01 Uhr

da must du hier schauen da sind alle TV die Allgemeinverbindlich sind

http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html

F
FH

24.11.2006 um 11:52 Uhr

Hallo Cäcar, leider verstehst Du den Begriff "Allgemeingültig" falsch. Rechtsverbindlichen Anspruch auf einen Tarifvertrag haben nur die Mitglieder der abschließenden Gewerkschaft. Natürlich wenden AG den Vetrag meistens auch auf Nichtmitglieder an, um den Organisationsgrad der MA in der Gewerkschaft niedrig zu halten. Durch Deine Mitgliedschaft in der Gew. sicherst Du Dir einen einklagbaren Anspruch auf die Inhalte des TV und bei einer Kündigung des TV die Nachwirkung bis ein neuer mit derselben Gew. abgeschlossener Vertrag wirksam wird. Außerdem stärkst Du die Reihen der Mitglieder, um Forderungen in einem evtl. notwendigen Arbeitskampf gegenüber dem AG wirksam durchzusetzen. Allgemeinverbindlich ist ein TV dann, wenn er für eine ganze Branche gültig ist (z.B. für das Gebäudereinigerhandwerk). Welche Verträge das sind, hat Nordi bereits angegeben.

Gruß FH

P
paula

24.11.2006 um 14:50 Uhr

@FH

ich denke mal nicht dass cäsar hier falsche vorstellungen hat. aber das sollte er? sie? es? selbst beantworten

deine erklärung ist gewerkschaftswerbung und als solche recht sinnleer

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