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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltskürzung - Individualrecht oder Kollektivrecht?

HS
Homer Simpson
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum.

Folgender Fall: Unsere Firma gehört zu einem weltweiten Konzern. Durch die wirtschaftliche Lage kam nun vom Mutterkonzern die Vorgabe, auf freiwilliger Basis auf ein Teil seines Gehaltes für die Dauer von einem Jahr zu verzichten. Dabei wird ein Schlüssel angewandt, wonach je nach Einkommen ein bestimmter Prozentsatz abgezogen wird (z.B. bis x€ y%, von x€ bis z€ w%, usw.) Jeder von uns besitzt einen AV bei dem das Anfangsgehalt individuell jeder für sich ausgehandelt hat. Wir sind nicht gewerkschaftlich organisiert und unser AG ist nicht in einem AG-Verband. Wir haben auch keinen Haus-TV, keine BV über Gehalt und keine Entgeltrahmenvereinbarung oder ähnliches. Jeder darf für sich selbst entscheiden, ob er bei diesem Gehaltsverzicht mitmacht, allerdings zu der vom Konzern vorgegebenen Höhe. Der MA bekommt einen Zusatz zu seinem AV, den er dann unterschreiben darf in dem die Befristung erwähnt ist. Meine Frage lautet nun: Sind wir vom BR mitbestimmungspflichtig, zum einen über die Höhe und zum zweiten über den Gehaltsverzicht generell?

Danke schonmal im Voraus.

6.16902

Community-Antworten (2)

A
Angi1

17.04.2009 um 13:53 Uhr

Hallo Homer Simpson,

so wie du den Ablauf beschreibst sehe ich kein MBR des BR.

MfG Angi1

A
azrael_k

18.04.2009 um 13:52 Uhr

Da wir einen ähnlichen Fall haben, hab ich mich ein wenig kundig gemacht. Der BR ist keine Tarifkommision. Es bestehen wenig (eigentlich keine) Chancen da irgendwas ohne Gewerkschaft zu machen. Auch eine BV zu diesem Thema wäre sinnlos, da sie von allen Seiten (zu recht) umgangen werden kann.

mfg

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