Hallo, in einer Abteilung unseres Unternehmes (Großhandel) wurden bei den Arbeitnehmern die vertraglich festgelegten übertariflichen Zulagen für eine befristete Zeit gekürzt. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die Abteilung zu teuer wäre. Da es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Betriebsrat gab, wurden die Kürzungen hingenommen. Im Juni läuft nun die zeitliche Begrenzung aus und die Beschäftigten sollten wieder ihre alten Gehälter bekommen. Das wurde damals schriftlich vom AG bestätigt. Der BR geht nun allerdings davon aus, dass dieses nicht geschehen wird.
Kann der BR gegen solche Kürzungen vorgehen oder kann der AG einfach so die Gehälter kürzen? Wie sollte am besten vorgegangen werden?