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Gehaltskürzungen rechtens?

S
shoota
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in einer Abteilung unseres Unternehmes (Großhandel) wurden bei den Arbeitnehmern die vertraglich festgelegten übertariflichen Zulagen für eine befristete Zeit gekürzt. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die Abteilung zu teuer wäre. Da es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Betriebsrat gab, wurden die Kürzungen hingenommen. Im Juni läuft nun die zeitliche Begrenzung aus und die Beschäftigten sollten wieder ihre alten Gehälter bekommen. Das wurde damals schriftlich vom AG bestätigt. Der BR geht nun allerdings davon aus, dass dieses nicht geschehen wird. Kann der BR gegen solche Kürzungen vorgehen oder kann der AG einfach so die Gehälter kürzen? Wie sollte am besten vorgegangen werden?

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

11.05.2005 um 17:12 Uhr

Gegenfragen ?

  1. Ist das Unternehmen Tarifgebunden ? 2. Seid Ihr gewerkschaftlich organisiert ?

Was heißt „zu teuer“ ? Wurden Bilanzen vorgelegt , die so eine harte Maßnahme rechtfertigen, oder wurde wie so oft, einfach ohne Gegenleistung einseitig die „Ertragslage" aufgebessert ?

Der BR MUSS gegen solche Missstände vorgehen, er kann sich mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen, bzw. einen Fachanwalt zu Rate ziehen.
Gruß Konrad

S
shoota

11.05.2005 um 18:21 Uhr

Ja, das Unternehmen ist tarifgebunden und wir sind gewerkschaftlich organisiert. Die Begründung basierte auf der wirtschaftlichen Lage des Betriebes, die tatsächlich bisher nicht nicht allzu rosig ist. Das Unternehmen ist allerdings auch noch sehr jung.

Was zudem neben den Gehaltskürzungen noch dazu kommt ist ein erheblicher Personalmangel, da zwei Kollegen nach den Kürzungen gekündigt haben und niemand neues mehr eingestellt wird ...

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