Gehaltskürzung für Dividendenzahlung
unsere GmbH gehört zu einer ausländischen AG und nun hat unser GF angekündigt, dass die Gehälter aller MA um ca. 10% gekürzt werden, wenn der für das 1. Halbjahr geplante Profit nicht erreicht wird. das hat der Konzernvorstand für alle Gesellschaften beschlossen, deshalb soll das auch für unsere MA gelten. der Profit wird in voller Höhe für die Dividendenausschüttung an die Aktionäre gebraucht. was können wir als BR machen, um das zu verhindern?
Community-Antworten (11)
04.06.2009 um 17:07 Uhr
was sagt denn der Konzern-BR dazu?
04.06.2009 um 17:08 Uhr
es gibt leider noch keinen KBR
04.06.2009 um 17:15 Uhr
wie / wo ist euer Gehalt geregelt? TV oder "nur" ArbV? Gehälter absenken geht so ohen weiteres nicht. Doch hier handelt es sich vermutlich um Induvidualrecht, dass würde bedeuten die AN müsten klagen.
04.06.2009 um 17:17 Uhr
kein TV, alles nur im AV
04.06.2009 um 17:51 Uhr
@schnatterinchen
..dann kann man nur hoffen, dass die AN das Thema "Arbeitsrecht" entweder als Gerwerkschaftsmitglied oder privat abgesichert haben.
Aber schaue einmal hier:
Gehaltsabsenkung durch Änderungskündigung
Bleibt der Inhalt der Arbeitspflicht aber unverändert, und soll im Rahmen der Änderungskündigung ur die Vergütung herabgesetzt werden, ist dies in der Regel nur ausnahmsweise zulässig. Die Änderungskündigung zur Lohnkostensenkung wegen schlechter Ertragslage ist zwar möglich, setzt aber voraus, dass sich die Kosten nicht durch andere Maßnahmen vermindern lassen. Ist die Ertragslage nur vorübergehend angespannt, rechtfertigt dies keine Entgeltabsenkung auf Dauer (BAG, Urt. v. 20.08.1998 – 2 AZR 84/98).
www.raspatz.de/Artikel/Aenderungskuendigung.pdf
Daher Rechtsschutz!
04.06.2009 um 17:56 Uhr
danke erwin kann mir selbst nicht vorstellen, dass es 370 Änderungskündigungen geben soll?! eigentlich sieht das schon wieder nach kollektiver Handlung aus. Können wir da nicht irgendwie was machen?
04.06.2009 um 18:24 Uhr
@schnatterinchen ...sofort eine BVers. einberufen, zum Widerstand aufrufen und individualrechtliche Konsequenzen erklären.
04.06.2009 um 19:27 Uhr
@Kölner das werden wir noch in diesem Monat machen, danke.
04.06.2009 um 20:09 Uhr
@schnatterinchen
Bitte alleine wegen des Rechtsschutzes die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft überdenken. Mit der Gewerkschaft reden, dass es zeitlich noch machbar ist.
Denn bei einer Kalge muss in der 1. Instanz jeder seine Kosten selbst tragenunabhängig vom Ausgang
04.06.2009 um 20:50 Uhr
erwin, das ist mir schon bekannt. GEW Sekretär wird auch eingeladen. Guter Anlass mal wieder für Thema Organisationsgrad und HTV.
05.06.2009 um 09:49 Uhr
Hi @schnatterinchen "der Profit wird in voller Höhe für die Dividendenausschüttung an die Aktionäre gebraucht" Das glaube ich nicht,weil die Effekte sind sehr fraglich.Meine Meinung ist: Einige Kollegen werden gehen.Weniger Umsatz>Weniger Profit;Weniger Profit>Weniger MA; Weniger MA>Mehr Gewinn Wenn Ihr auf 10% verzichtet wird dieses Geld benuzt die Kollege los zu kriegen (als Köder-Freiwillige mit Abfindung) tik-tak
Verwandte Themen
BR ist gegen die Interessen der AN
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns im Unternehmen noch einen relativ "jungen" Betriebsrat. (seit ende 2006) Nun haben wir, Mitarbeiter, zur Zeit ein paar größere Probleme und Unstimmigkeiten mit u
Gehaltskürzung rechtens?????
ÄlterGehaltskürzung??? Unser AG will einem MA sein Gehalt um 400€ kürzen da dieser jetzt eine andere Tätigkeit ausübt bei der die anderen MA noch unter seinem gekürzten Gehalt liegen. Der MA stammt aus e
Vertragsänderung (Gehaltskürzung) bei Schwangerschaft; Auch BR möchte widersprechen - wie jetzt verfahren?
ÄlterAm 30.06.08 teilte mir (Vors. d. Betr.) die GF mit, dass man zum 01.07.08 beabsichtigt, bei einer in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiterin eine Vetragsänderung vorzunehmen. (Gehaltskürzung) Da d
Gehaltskürzung - ist BR vorher anzuhören?
ÄlterLiebe Kollegen, unserem Unternehmen geht es nicht gut. Daher sollen alle AN eine 5%ige Gehaltskürzung individuell mit dem AG vereinbaren. Hierzu soll eine Mitarbeiterversammlung anberaumt werden, a
Änderungskündigung zu Lohn-/Gehaltskürzung und Arbeitszeit - ohne Zustimmung vom Betriebsrat?
ÄlterWenn alle Kollegen eine Änderungskündigung erhalten die Lohn-/Gehaltskürzung und Arbeitszeit betreffen muß der Betriebsrat zustimmen oder kann der Arbeitgeber dies auch ohne Zustimmung vom Betriebsrat