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mitspracherecht bei gehaltskürzungen

O
olivia
Jan 2018 bearbeitet

in einer Abteilung sollen Gehaltsgespräche geführt werden unter dem Motto wenn ihr auf einen Teil des Geldes verzichtet bleibt ihr wenn nicht wird eine framdfirma eure arbeit übernehmen. ist der BR Mitspracheberechtigt?

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Community-Antworten (5)

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Werner

13.04.2007 um 13:47 Uhr

Hallo olivia, erst bei einer evtl. Umgruppierung nach §99 oder bei der Anhörung zur Kündigung nach §102 BetrVG.

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olivia

13.04.2007 um 14:00 Uhr

um umgruppierung obwohl allse bleibt wie es ist nur die technik der arbeit ändert sich

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Werner

13.04.2007 um 14:10 Uhr

Du schriebst doch das Gespräche über Gehaltsreduzierung geführt werden sollen. Gehaltsreduzierung = evtl. Umgruppierung. ODER?

W
Werner

13.04.2007 um 14:13 Uhr

Was ist mit §111 Abs1 Nr5, oder 87 Abs1 Nr10?

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olivia

13.04.2007 um 14:40 Uhr

wahrscheinlich § 111 Abs. 1 Nr. 5 die MA und wir wissen noch nicht was der chef von ihnen will .das gespräch führt der vorgesetzte mit ihnen. die leute arbeiten z. t. schon 30 jahre bei uns und nun sollte eine fremdfirma die arbeit übernehmen. es geht um ganz einfache arbeiten und mitarbeiter die nichts anderes können in unserer poststelle .mit umschulungen werden die MA nicht klar kommen. die sollen die post einscannen statt in ordner ablegen und dann brauchen wir nur noch 3 von den 6 personen. ich befürchte, das man sagt wenn die auf einen teil des gehaltes verzichten bleiben alle ma da.

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