Erstellt am 13.04.2007 um 11:47 Uhr von Werner
Hallo olivia,
erst bei einer evtl. Umgruppierung nach §99 oder bei der Anhörung zur Kündigung nach §102 BetrVG.
Erstellt am 13.04.2007 um 12:00 Uhr von olivia
um umgruppierung obwohl allse bleibt wie es ist nur die technik der arbeit ändert sich
Erstellt am 13.04.2007 um 12:10 Uhr von Werner
Du schriebst doch das Gespräche über Gehaltsreduzierung geführt werden sollen.
Gehaltsreduzierung = evtl. Umgruppierung. ODER?
Erstellt am 13.04.2007 um 12:13 Uhr von Werner
Was ist mit §111 Abs1 Nr5, oder 87 Abs1 Nr10?
Erstellt am 13.04.2007 um 12:40 Uhr von olivia
wahrscheinlich § 111 Abs. 1 Nr. 5
die MA und wir wissen noch nicht was der chef von ihnen will .das gespräch führt der vorgesetzte mit ihnen.
die leute arbeiten z. t. schon 30 jahre bei uns und nun sollte eine fremdfirma die arbeit übernehmen.
es geht um ganz einfache arbeiten und mitarbeiter die nichts anderes können in unserer poststelle .mit umschulungen werden die MA nicht klar kommen. die sollen die post einscannen statt in ordner ablegen und dann brauchen wir nur noch 3 von den 6 personen. ich befürchte, das man sagt wenn die auf einen teil des gehaltes verzichten bleiben alle ma da.