Gehaltskürzung
Hallo Ihr Alleswisser, kann man mir als langjähriges Betriebsratsmitglied das Gehalt einfach kürzen mit der Begründung ich wäre falsch eingruppiert?
Community-Antworten (2)
27.05.2011 um 14:30 Uhr
falsch eingruppiert wärst Du als AN und nicht als BR.
Also hier Gleichbehandlung mit allen AN.
Hier kann dann u.U. auch der TV sofern es einen gibt einfließen, denn dort können hierzu Aussagen gegeben sein.
27.05.2011 um 15:41 Uhr
@Oldmen
Wie immer: Kommt drauf an....
Wenn arbeitsvertragliche eine gewisse Eingruppierung festgeschrieben ist, dann kann die Situation eintreten das diese Festschreibung als arbeitgeberseitige Zusage einer höheren Eingruppierung gewertet wird und dann kommt er da auch nicht ohne weiteres raus.
Wenn die Eingruppierung die Folge der Anwendung der Eingruppierungsregeln eines TV ist (arbeitsvertragliche Bezugnahme auf TV oder echte Tarifbindung) dann kann (bzw. muss) bei Feststellung einer irrtümlich falsch vorgenommenen Eingruppierung diese berichtigt werden. Aber wie Hannelore schon sagt: Die Gleichbehandlung muß gewahrt bleiben. Als BR könnt ihr der Umgruppierung natürlich widersprechen worauf entweder die rechtliche Schiene oder die tarifliche Schiene einsetzt (wenn es eine gibt, siehe Lohn/Gehalts/Entgelt-Rahmen-TV). Als BRM stehst Du noch unter einem etwas spezielleren Schutz als andere AN, nämlich dann wenn die Umgruppierung offensichtlich dazu führt das Du anderen AN gegenüber benachteiligt wirst z.B. weil Du aufgrund Deines Amtes nur noch einfachere Arbeiten zugewiesen bekommst und sich daraus die Umgruppierung ergibt (wobei hier i.d.R. dann auch noch eine Versetzung vorliegen dürfte), oder wenn Du als einziger Umgruppiert wirst....
Letztendlich kommst Du (so weit der Betriebsrat der Umgruppierung nicht widerspricht/widersprechen kann) nur mit einer individualrechtlichen Eingruppierungsfeststellungsklage weiter wenn Dein AG Dich umgruppiert.
Verwandte Themen
Gehaltskürzung / Minderleistung ( Altersgrenze)
ÄlterGibt es eine Altersgrenze ab der Mitarbeiter gegen eine Gehaltskürzung wegen Minderleistung geschützt sind?
Gehaltskürzung durch Manteltarifvertrag
ÄlterHallo alle zusammen, meine Frau hat heute Schreiben der Geschäftsführung bekommen in dem die GF darauf hinweist das das ein neuer Manteltarifvertrag Rückwirkend ab 01.01.2011 in Kraft tritt. Nac
BR ist gegen die Interessen der AN
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns im Unternehmen noch einen relativ "jungen" Betriebsrat. (seit ende 2006) Nun haben wir, Mitarbeiter, zur Zeit ein paar größere Probleme und Unstimmigkeiten mit u
Gehaltskürzung - ist BR vorher anzuhören?
ÄlterLiebe Kollegen, unserem Unternehmen geht es nicht gut. Daher sollen alle AN eine 5%ige Gehaltskürzung individuell mit dem AG vereinbaren. Hierzu soll eine Mitarbeiterversammlung anberaumt werden, a
Änderungskündigung zu Lohn-/Gehaltskürzung und Arbeitszeit - ohne Zustimmung vom Betriebsrat?
ÄlterWenn alle Kollegen eine Änderungskündigung erhalten die Lohn-/Gehaltskürzung und Arbeitszeit betreffen muß der Betriebsrat zustimmen oder kann der Arbeitgeber dies auch ohne Zustimmung vom Betriebsrat