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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubszeitverkürzung und Kurzarbeit - wie paßt das zusammen?

E
edna
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, In unserer Firma wurde von den Angestellten zu Beginn des Jahres erwartet, dass sie einer Urlaubszeitverkürzung von 5 Tagen zustimmen. Danach haben wir einen BR gegründet, wir sind also ganz „frisch im Amt“. Jetzt will der AG ab Juni Kurzarbeit einführen und wir sollen einer Betriebsvereinbarung zustimmen. Wir denken, dass das eine völlig widersprüchliche Maßnahme ist und möchten die Uzv gerne rückgängig gemacht haben, bevor wir der BV zustimmen. Der AG weist aber darauf hin, dass die Zustimmungen der Angestellten bereits unterschrieben sind und gültig sind. Geht das überhaupt, für mein Gefühl ist das ja schon fast Betrug und Erschleichung von KuG?
Wir können uns aber auch nicht ganz quer stellen, es sind schon zahlreiche betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen worden und der Firma geht es finanziell auch wirklich nicht so gut. Freundliche Grüße von Edna

7.091012

Community-Antworten (12)

W
w-j-l

16.04.2009 um 12:01 Uhr

Auf welcher Basis beruht euer Urlaub? Tarifvertrag?

Wenn ihr eine BV unterschreibt, dann wird i.d.R. vorher darüber verhandelt. Natürlich könnt ihr verlangen, dass der AG die Urlaubsverkürzung (falls die überhaupt wirksam vereinbart werden konnte) zurücknimmt, bevor ihr zustimmt.

K
Kölner

16.04.2009 um 14:21 Uhr

@edna Der AG hat vollkommen recht, wenn er auf die einzelvertraglichen Regelungsabsprachen verweist. Euch wäre hinsichtlich des KuG viel mehr als nur eine Verweigerungshaltung anzuraten...

S
seppel1

16.04.2009 um 14:24 Uhr

@edna

Gehörst Du auch zu den Ang welche auf Urlaubstage verichtet haben? Man könnte zu mindest den Eindruck gewinnen. Weiter auch, dass ihr dieses nun bereut.

Aber, sofern kein TV Geltung hat und der Mindesturlaub lt. Bundesurlaubsgesetz 4 Wochen weiter gewährt wird, ist es sehr wohl erlaubt, dass 2 Vertragspartner AN/AG hier netsprechende Vereinbarungen treffen.

Geht das überhaupt, für mein Gefühl ist das ja schon fast Betrug und Erschleichung von KuG?

Wie kommst Du auf diese Annahme??

Die andere Möglichkeit staat KuG könnten betriebsbedingte Kündigungen sein.

E
edna

16.04.2009 um 15:19 Uhr

@ seppel1 Bis auf 3 Ang. (die darauf eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben) haben alle Mitarbeiter eine Zustimmungserklärung unterschrieben. Ich auch. Wir sind darin interessiert, dass unser Arbeitsplatz erhalten bleibt. Wir bereuen diese Zustimmung nicht, das ist das falsche Wort – wir kommen uns nur so langsam veräppelt vor...

Wie kommst Du auf diese Annahme?? Wenn es ein halbes Jahr vorab keine Urlaubskürzungen gegeben hätte – wäre jeder von uns 5 Tage weniger in der Firma – und wir müssten auch 5 Tage weniger Kurzarbeit machen. Oder kapier ich da was grundsätzlicht nicht? Grüße von Edna

E
edna

16.04.2009 um 15:23 Uhr

@ w-j-l Keine tarifvertragliche Grundlage, einzelne Arbeitsverträge. Grüße von Edna

E
edna

16.04.2009 um 15:26 Uhr

@ Kölner

Euch wäre hinsichtlich des KuG viel mehr als nur eine Verweigerungshaltung anzuraten...

Was meinst du denn damit?

Grüße von Edna

L
Lotte

16.04.2009 um 15:33 Uhr

edna, würde umgehend versuchen, die Gewerkschaft oder/und einen Sachverständigen ins Boot zu holen, der sich auskennt. Vielleicht hat auch Euer Gewsekretär Adressen von BR, die schon BV zur Kurzarbeit verhandelt haben und fitter im Geschäft sind?

S
seppel1

16.04.2009 um 15:44 Uhr

@edna

Es ergibt sich hier die Vermutung, dass diese betriebbedingte Kündigungen nicht rechtens waren.

Denn bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Sozialauswahl zu beachten/ anzuwenden. Dass es hierbei dann genau dise Koll. getroffen hätte weöche der Urlaubsveringerung nicht zugestimmt haben kann man durchaus erst einmal bezweifeln.

Doch die 3 Wochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage dürften inzwischen abglaufen sein (Anfang des Jahres). Leider informieren sich zu viele AN nicht oder zu spät über ihre Rechte aber auch Pflichten als AN.

Leider muss man aber feststellen, dass auch BR sich zu wenig informieren bzw. schulen lassen. Gerade in der aktuellen Zeit, sollte es in jedem BR-Gremium mindestens 2 Koll. geben welche sich speziell mit den Themen "Kündigungen (Arten) und Rechte und Pflichten hier und auch KUG" befassen schulen.

Denn spätestens seit Anfang dieses Jahres sollten alle BR erkannt aben, dass diese Themen 2009 und 2010 hoch aktuelle Themen sind, welche alle Betriebe betreffen können. Sich dann erst im Falle X damit zu befassen ist zu spät und mehr als ungeschickt.

E
edna

16.04.2009 um 15:59 Uhr

@ seppel1 Ich teile deine Einstellung und wir sind ja auch auf Weg. Deshalb haben wir ja auch einen Br gegründet. Wir sind jetzt 3 Frauen (Mütter) im Br und versuchen unser Bestes – aber es ist ganz schön zeitaufwendig und wir haben den Eindruck dass wir erstmal ständig mit unserem Neuerworbenen Wissen den Situationen hinterherhinken.

@ lotte Ja, danke für den Tip - wir haben schon um Unterstützung gebeten und werden sie auch bekommen, dauert nur ein wenig, die Jungs und Mädels von der Gerwerkschaft werden zur Zeit überall gebraucht.

Grüße von Edna

S
seppel1

16.04.2009 um 16:19 Uhr

@edna

hatten sich die Gekündigten damals so einfach mit den Kündigungen abgefunden, also nicht die rechtsmäßigkeit angezweifelt und Kündigungsschutzklage erhoben??

E
edna

16.04.2009 um 16:35 Uhr

@ seppel1

Meine 3 Ex Kollegen waren leider aus einer Abteilung, bzw. sie waren die Abteilung. Und diese Abteilung ist dann aus Kostengründen gestrichen worden. Sie haben sich informiert, aber das durfte so gemacht werden.

Aber was sagst du denn über diese Koppelung - Urlaubskürzungen / Kurzarbeit??

Grüße von Edna

S
seppel1

16.04.2009 um 20:22 Uhr

@edna

ganz einfach: Urlaubskürzung Sparmaßnahmen/ Kostensenkung des AG

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit bei betrieblichen Schwierigkeiten (Auftragsproblmen) Entlassungen zu vermeiden. Kostengünstiger für den AG wären möglicher weise Entlassungen.

PS: beim Thema Urlaubskürzungen haben die AN versagt. Da wäre Solidarität gefordert gewesen. Also alle hätten dieser nicht zustimmen dürfen. Denn alle hätte der AG ja nicht entlassen können. Oder er hätte die Firma ganz schließen müssen.

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