Liebe Kolleginnen und Kollegen,
In unserer Firma wurde von den Angestellten zu Beginn des Jahres erwartet, dass sie einer Urlaubszeitverkürzung von 5 Tagen zustimmen. Danach haben wir einen BR gegründet, wir sind also ganz „frisch im Amt“.
Jetzt will der AG ab Juni Kurzarbeit einführen und wir sollen einer Betriebsvereinbarung zustimmen.
Wir denken, dass das eine völlig widersprüchliche Maßnahme ist und möchten die Uzv gerne rückgängig gemacht haben, bevor wir der BV zustimmen. Der AG weist aber darauf hin, dass die Zustimmungen der Angestellten bereits unterschrieben sind und gültig sind.
Geht das überhaupt, für mein Gefühl ist das ja schon fast Betrug und Erschleichung von KuG?
Wir können uns aber auch nicht ganz quer stellen, es sind schon zahlreiche betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen worden und der Firma geht es finanziell auch wirklich nicht so gut.
Freundliche Grüße von Edna