W.A.F. LogoSeminare

Kurzarbeit

T
Teufel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Meine Frage,

Wie ist das bei Kurzarbeit, Wenn der AG anruft und sagt man soll wieder kommen obwohl der Tag als Kurzarbeit geplant war , muss man dann zur Arbeit kommen?

1.84808

Community-Antworten (8)

C
Charlys

20.09.2013 um 16:18 Uhr

Über die Zeit und wer betroffen ist, muss der AG mit dem BR eine BV abschließen. Wenn dann man lt. dieser BV in KUG ist, und diese keine Regelung für so etwas vorsieht, ist die BV bindend. Sie wird Bestandteil des ArbV und kann nicht einseitig durch den AG geändert werden.

T
Teufel

20.09.2013 um 16:21 Uhr

Wenn es keine bv gibt?

W
Widder

20.09.2013 um 16:39 Uhr

Kurzarbeit ist kein Urlaub, von daher musst du Arbeitsbereit sein. In der Regel, so war es jedenfalls 2009/2010, laut BfA, sollte die Aufforderung 2 Tage erfolgen.

Da dies anscheinend bei euch nicht geregelt ist, mußt du bei einem "bösen" AG mit kürzeren Fristen rechnen....

C
Charlys

20.09.2013 um 17:29 Uhr

In Betrieben mit BR geht Kurzarbeit nur mir BV. In Betrieben ohne BR muss der AG mit jedem betroffenen AN eine Einzelvertragliche Regelung treffen. Falls Du BR bist odet auch sonst mal im Web lesen findet man dort alles. ........ @Widder, es stimmt zwar KUG ist kein Urlaub. In der KUG steht man der AfA zur Vermittlung zur Verfügung. Die AfA steuert ggf einen Arbeitseinsatz, dass kann dann aber auch zB bei Aldi zum Regaleinräumen sein.

C
Charlys

20.09.2013 um 17:34 Uhr

Nur weil jetzt Widderspruch kommt.....Die betroffenen Arbeitnehmer arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder ... Demnach hat die Agentur für Arbeit im Rahmen der Kurzarbeit zu prüfen, ob die ... von Kurzarbeitergeld in andere zumutbare Arbeitsverhältnisse zu vermitteln (§ 4 SGB III ........http://de.m.wikipedia.org/wiki/Kurzarbeit

G
gironimo

20.09.2013 um 17:46 Uhr

Ich sehe es eigentlich auch so, dass es eine BV geben müsste. Aber zur Frage: Ich würde zur Arbeit gehen. Vielleicht kannst Du vorher den BR fragen, ob er mit der abweichenden Regelung einverstanden war/ist - oder es sich doch mit der BV deckt, die irgendwo schlummert.

Warum solltest Du auch nicht gehen? Nach dem Motto: Dem Betrieb gehts schlecht und das soll gefälligst auch so bleiben!

T
Teufel

20.09.2013 um 21:32 Uhr

Danke für die Antworten.

H
Hoppel

23.09.2013 um 12:28 Uhr

LAG Hamm · Urteil vom 1. August 2012 · Az. 5 Sa 27/12

http://openjur.de/u/597688.html

Ihre Antwort