Erstellt am 24.01.2009 um 07:25 Uhr von rolfo2
Es ist nicht Sache des BR, der AG muss die Kurzarbeit ankündigen, Ankündigungsfrist findest du in der Regel im Tarifvertrag.
Erstellt am 24.01.2009 um 15:26 Uhr von Friedr
Und wenn es der Arbeitgeber nicht macht, die Hallenleiter unterschiedlich unterrichten, dann kommen doch automatisch und zurecht die Fragen der Kollegen . Ich glaube schon, daß wir die Kollegen dann unterrichten sollten. Aber was dürfen wir und wo steht das?
Erstellt am 24.01.2009 um 20:11 Uhr von Kölner
@Friedr
Sobald der AG Gedanken an Kurzarbeit verschwendet, wäre der Startschuss für die Unterrichtung der AN durch den BR.
Erstellt am 25.01.2009 um 13:41 Uhr von Friedr
@Kölner
Danke, das ist ganz genau auch meine Meinung.
Ich habe nur Bedenken dahingehend,
der Personalleiter sagt: Wir werden in Halle 2 und 5 mit Kurzarbeit beginnen, aber keinen Termin wann genau.
Die Hallenleiter sagen :Bis Ende Februar müssen wir in sämtliche Abteilungen( 8 an derZahl)alten Urlaub, und FAZ abgebaut haben,
auch in jenen Abteilungen, wo gerade in der schweren wirtschaftlichen Lage viel Arbeit anfällt,z.b.Vertrieb.
Und wie ich oben schon schrieb, alles mündlich,nichts schriftlich.
Wie,mit was können wir unterrichten, wenn wir nichts in der Hand haben ?
Sollte man da evtl. eine Betr.Vereinb. abgeschlossen werden?
Hat vieleicht jemand eine, die evtl. als Vorlage dienen kann?
Gibt es § welche man beachten, oder heranziehen kann-muß ?
Erstellt am 26.01.2009 um 10:45 Uhr von rolfo2
@ Friedr
Ohne Betriebsvereinbarung kann der AG keine Kurzarbeit anmelden. Die Agentur für Arbeit verlangt das.
Also, geh zu deinem AG und lasse ihn alles auf den Tisch legen, das muss er, ihr müsst ja überprüfen können ob das wirklich notwendig ist und dies dann auch der AFA bestätigen.
Natürlich sollt ihr die Mitarbeiter von der Absicht der GL unterrichten, aber die endgültige Ankündigung muss vom AG kommen, zu beachten, wie schon erwähnt die tariflichen Ankündigungsfrist.
Dass Resturlaub abgebaut werden muss, sogar zwangsweise ist gem den Bestimmungen zur Gewährung des KUG auch Vorschrift. Das gilt auch für Überstundenkonten.
Wir haben das alles gerade hinter uns.
Erstellt am 26.01.2009 um 11:53 Uhr von Kölner
@Friedr
Und informieren kann man vorher doch auch. Ihr seid ja auch informiert worden.