Ich bin Betriebsrat in einer kleinen Firma und einer unserer Mitarbeiter fragte mich, ob ein und die selbe Krankheit nach sechs Wochen unzusammenhängend, - also erst 2 Wochen und dann nochmal 5Wochen mit der selben Krankheit aber nicht in dem selben Jahr, also im November des einen Jahres und im Februar des nächsten Jahres zu Zahlung des Krankengeldes führt, also kein Lohn? So laut des Lohnbüros unserer Firma. Bitte helft mir bei der Frage. Was soll ich dem Kollegen antworten ?????