Krankheit zusammen oder nicht ?
Ich bin Betriebsrat in einer kleinen Firma und einer unserer Mitarbeiter fragte mich, ob ein und die selbe Krankheit nach sechs Wochen unzusammenhängend, - also erst 2 Wochen und dann nochmal 5Wochen mit der selben Krankheit aber nicht in dem selben Jahr, also im November des einen Jahres und im Februar des nächsten Jahres zu Zahlung des Krankengeldes führt, also kein Lohn? So laut des Lohnbüros unserer Firma. Bitte helft mir bei der Frage. Was soll ich dem Kollegen antworten ?????
Community-Antworten (1)
18.02.2009 um 01:14 Uhr
@conanmaus. siehe: § 3 EFZG
Verwandte Themen
Berechnung in Fällen von Urlaub und Krankheit > DRINGEND !!!
Älterhallo! gibt es eine explizite rechtsgrundlage, nach welcher ein arbeitgeber in fällen von urlaub und krankheit weniger stunden im 13-wochen-durchschnitt berechnen darf, als der mitarbeiter tatsächl
Kündigung wegen Krankheit?
ÄlterHallo zusammen, unser Betrieb beschäftigt ca 70 Leute und der Geschäftsführer möchte jemande kündigen der in 2004 103 Fehltage wegen Krankheit 2005 191 Fehltage wegen Krankheit 2006 65 Fehltage w
Urlaubsübertrag wegen Krankheit nach EuGH Urteil 20.01.2009 - Habt Ihr bereits Erfahrungen zum Thema Urlaubsübertrag nach Krankheit gemacht?
ÄlterHabt Ihr bereits Erfahrungen mit dem Urteil des EuGH vom 20.01.2009 zum Thema Urlaubsübertrag nach Krankheit gemacht? Eine Kollegin ist nach sehr langer Krankheit (1 1/2 Jahre) in dieser Woche zurü
Neuwahlen 2010 - Erlischt automatisch Betriebsratszugehörigkeit bei längerer Krankheit?
ÄlterHallo ihr lieben.....Ich hab mal ne Frage.Ich bin Mitglied im Betriebsrat seit 12 Jahren.Ich bin ein volles Mitglied.Ich habe das Touret Symdrom,30% Schwerbehindert.Foodleiter und Stellvertretender Ge
Lohnfortzahlung bei Krankheit eines im Haushalt lebenden Kindes
ÄlterHallo Forum, Bei Krankheit eines im Haushalt lebenden Kindes gibt das BGB nach §616 Freistellung mit Lohnfortzahlung, wenn im Tarif nichts anderes steht. In NRW steht im MTV § 8 Ziffer 4, dass der §6