Hallo zusammen,

bei uns soll Kurzarbeit eingeführt werden. Jetzt hängt ein Aushang am Brett, das Überstunden abgebaut werden sollen. Ist das denn tatsächlich notwendig???
Wir haben eine BV zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit in welcher Grenzwerte für Plus- und Minusstunden festgehalten sind. Die Grenzwerte betragen 30 Stunden Plus und x Stunden Minus. In der Fachlichen Weisung für Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit steht, das nicht verlangt werden kann diese Stunden abzubauen, solange diese den Gleitzeitrahmen nicht übersteigen.
Was ist denn richtig? Müssen vor der Kurzarbeit Überstunden weg oder dürfen diese im Rahmen der Vereinbarung stehen bleiben?

Danke schon mal für eure Antworten. Dorchen