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Kurzarbeit - Überstunden

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Dorchen1
Okt 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns soll Kurzarbeit eingeführt werden. Jetzt hängt ein Aushang am Brett, das Überstunden abgebaut werden sollen. Ist das denn tatsächlich notwendig??? Wir haben eine BV zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit in welcher Grenzwerte für Plus- und Minusstunden festgehalten sind. Die Grenzwerte betragen 30 Stunden Plus und x Stunden Minus. In der Fachlichen Weisung für Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit steht, das nicht verlangt werden kann diese Stunden abzubauen, solange diese den Gleitzeitrahmen nicht übersteigen. Was ist denn richtig? Müssen vor der Kurzarbeit Überstunden weg oder dürfen diese im Rahmen der Vereinbarung stehen bleiben?

Danke schon mal für eure Antworten. Dorchen

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Community-Antworten (3)

G
ganther

15.04.2020 um 15:49 Uhr

das sollte der Arbeitgeber mit der Agentur direkt besprechen. Bei uns z.B. gibt es zwei verschiedene Konten. Erst einmal ein normales Konto für Gleitzeit. Daneben ein Konto für echte Überstunden (bei uns Zeiten oberhalb der Gleitzeitgrenzen, für Zeiten außerhalb des Gleitzeitrahmens und Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit). Erst einmal hätte nur das Überstundenkonto heruntergefahren werden müssen. Problem war aber, dass es für Mitarbeiter möglich ist Zeiten aus dem Überstundenkonto auf das Gleitzeitkonto zu buchen. Dadurch hat die Bundesagentur zunächst gefordert, dass auch das Gleitzeitkonto zu nullen wäre. Erst nachdem der Arbeitgeber nachgewiesen hatte, dass alle umgebuchten Zeiten der letzten 12 Monate von den einzelnen Arbeitnehmern individuell abgebaut worden sind, hat die Agentur auch für diese Arbeitnehmer Kurzarbeit zugelassen.

Ich kann jeden AG verstehen, der da vorsichtig ist, da die Bescheide zur Kurzarbeit im Rahmen einer Prüfung im Nachgang aufgehoben werden können. Daher dürfen die Arbeitgeber keine Fehler ´machen

F
Finni26

01.10.2022 um 02:47 Uhr

Wir haben die letzten 2 Jahre Kurzarbeit verfahren. Als diese geplant wurde, wurden wir alle aufgefordert unsere Urlaubstage zu planen. Bevor jemand in Kurzarbeit gehen kann, müssen erst die Gleitzeitstunden und ungeplante Urlaubstage abgebaut werden. Geplante werden nicht angetastet. Wir haben auch eine BV die eine gewisse Höhe an Gleitzeitstunden erlaubt. In den Minus als auch in den Plusbereich gehend. Diese BV spielte jedoch keine Rolle.

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