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Überstunden während andere Kurzarbeit machen?

M
Magnum
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

habe da mal eine ganz dringende Fragen. Gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung was Überstunden bei Kurzarbeit betrifft. Beispiel: Wenn 10 Mitarbeiter Kurzarbeit haben und 10 Mitarbeiter nicht. Ist es dann gestatten, das die 10 Mitarbeiter ohne Kurzarbeit dauerhaft Überstunden machen?

Hoffe ihr könnt mir helfen.

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

02.11.2009 um 12:18 Uhr

wenn alle die gleiche Arbeit machen ist das nicht gestattet, was sagt denn euer BR dazu? Habt ihr eine BV zur Kurzarbeit? Vorübergehend kurzfristig könnte das sein, nicht dauerhaft

K
kriesenmanager

02.11.2009 um 12:20 Uhr

@Magnum

§ 169 SGB III Anspruch

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld wenn

  1. ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeldausfall vorliegt

und

§ 170 Erheblicher Arbeitsausfall

(1) Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn

  1. er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht,

  2. er vorübergehend ist,

  3. er nicht vermeidbar ist und

  4. im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist; dabei sind Auszubildende nicht mitzuzählen.

Aber da ihr anscheinend doch keinen erheblichen Arbeitausfall habt, sonst müsstet ihr keine Überstunden Leisten, ist das meiner Meinung nach Betrug seitens des Arbeitgebers.

Ruf doch mal bei der Bundesargentur für Arbeit an und erkundige dich mal. Ich kann mir gut vorstellen die hauen deinem AG mächtig auf die Finger

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