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Überstunden - Kurzarbeit

A
aaaaa
Jan 2018 bearbeitet

Kurze Frage!

Muss jeder Mitarbeiter seine Überstunden abfeiern bevor man Kurzarbeit anmeldet? Bei uns gibt es noch ca 12 Mitarbeiter die noch 50-70 Überstunden haben!

1.75502

Community-Antworten (2)

P
Petrus

23.03.2011 um 10:49 Uhr

Siehe §§169ff. SGB III

A
Angie

23.03.2011 um 13:22 Uhr

Hallo aaaaa, Kurzarbeit anmelden kkann die Firma sofort. Falls Ihr eine BV zu den Überstunden habt müsst Ihr die der AfA vorlegen und die entscheidet dann ob alle Überstunden abgebaut werden müssen oder ob eine gewisse Stundenzahl eingefroren wird. Es dürfen dann nur die Kurzarbeit machen die die geforderte Überstundenzahl (entweder 0 oder z.B. 25) erreicht hat. Die anderen müssen zuerst die Überstunden abbauen.

LG Angie

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