Guten morgen ich hätte da mal ne frage und zwar hat unser Betrieb ab dem 12.januar 2009 Kurzarbeit beantragt und jetzt möchte unser AG von uns daß wir in 4 tagen 40 Stunden arbeiten unsere arbeitszeit ist aber von 40 Stunden auf 32 Verkürzt worden ist das überhaupt möglich das zu machen ich meine daß wir 40 stunden in der Woche arbeiten wenn in der BV 32 Stunden angegeben sind ? oder darf man überhaupt während der kurzarbeit überstunden machen ?Würde mich über eine antwort freuen ich hoffe daß sich hier jemand mit dem Thema aus kennen tut .