Erstellt am 11.01.2009 um 12:08 Uhr von Uschi66
Will er während der angemeldeten Kurzarbeit, für die von der Kurzarbeit betroffenen AN, mehr arbeiten / arbeiten lassen, weil unvorhersehbarer Bedarf gegeben ist, muss er die Kurzarbeit unterbrechen.
Was ja grundsätzlich eine gute Sahe ist und jeden AN erfreuen sollte. Daher verstehe ich hier diese Frage nicht ganz, vor allem der Hinweis auf die BV.
Selbstverständlich muss der BR der Mehrarbeit zusteimmen. Aber auch hier sehe ich nicht die Probleme.
Sollte es dann später wieder erforderlich sein, dass auf Grund der wirtschaftl. Lage erneute Kurzarbeit erforderlich ist, muss der AG diese neu beantragen.
Hinweis: AN welche Kurzarbeiten unterliegen in der Zeit der Kurzarbeit (die Zeit ohen Arbeit für welche es Kurzarbeitergeld gibt) die verfügbarkeit der AfA. Sie könnte sie theoretisch in dieser Zeit anderweitig/ bei einem anderen AG (wie bei arbeitslosen) einsetzen. Was aber nur Theorie ist.
Erstellt am 11.01.2009 um 14:37 Uhr von Waschbär
@Trucker,
Kurzarbeit ist eine Massnahme, um Entlassungen zu vermeiden, und es wird Kurzarbeitergeld nach dem SGB III gezahlt.
Wenn dein AG wieder Aufträge hat, ist die Kurzarbeit beendet und dein AG zahlt dir deinen Lohn wie gehabt.
Achte bitte hochnotpeinlich darauf, dass das Kurzarbeitergeld absolut korrekt abgerechnet wird. Wenn da irgendwas "gemauschelt" wird, ist das ganz schlecht.
Kurzarbeitergeld ist eine Sozialleistung, deshalb bist du dem § 60 SGB I unterworfen. Also Vorsicht!!
Habt ihr eine BV zum Thema Vefrasst?