Sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Betriebsrat in unserem Unternehmen erhalten von den unterschiedlichsten Stellen die unterschiedlichsten Antworten zu folgenden Punkten:

1.) wird seitens der Agentur für Arbeit für den jeweiligen Monat keine KUG bewilligt (also kein KUG an den AG ausgezahlt), muss der AG dann rückwirkend den vollen Lohn zahlen oder hat er einfach nur Pech gehabt, da er das an die AN gezahlte KUG nicht von der Agentur für Arbeit erstattet bekommt? Seitens der Gewerkschaft wurde uns mitgeteilt, der AG müsse nachtträglich voll bezahlen. Unser AG verweist auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.07.1990 - 5 AZR 557/89, die einen solchen vollen Vergütungsanspruch der Arbeitsnehmer für die Ausfallzeit abgelehnt hat.
Wie verhält es sich jetzt derzeit nach dem Gesetz? Und auf welchen § können wir uns ggf. berufen?

2.) das "Abfeiern" von geleisteten Überstunden. Kann der Zeitpunkt des Abfeierns allein durch den AG bestimmt werden oder bedarf es hier der Zustimmung des AN?

Über eine Rückantwort würden wir uns freuen und bedanken uns schon jetzt für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichem Gruß
Betriebsrat