Erstellt am 09.04.2009 um 07:56 Uhr von Mona-Lisa
@monti,
ich kann das fast nicht glauben, was du hier geschrieben hast........ puhhh! Das ist harter Tobak!
Und ihr steht beim AG noch nicht auf der Matte??
Erstellt am 09.04.2009 um 08:50 Uhr von Angi1
Hallo Monti,
wenn Ihr eine Sicherheitsfachkraft habt, diese sofort einschalten. Eure Zuständigkeit ergibt sich aus § 80 Abs. 1 P1
MfG
Angi1