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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsanweisung

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monti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Betrieb der Tapetenherstellung,bei der Produktion ( Trocknung) entstehen Dämpfe die nach oben zur Hallendecke ziehen . Über den Produktionsanlagen befinden sich Rauchmelder die mit der Feuerleitstelle der Feuerwehr gekoppelt sind.Die entstehenden Dämpfe werden zentral abgesaugt.Nun wurde eine weitere Anlage in Betrieb genommen alles ordnungsgemäß genehmigt aber durch diese Dämpfe lösen die Brandmelder aus und die Feuerwehr ist unser ständiger Gast. Nun hat unser sehr kluger Produktionsleiter eine Arbeitsanweisung herausgegeben - der zuständige Maschinenführer hat die Rauchmelder über der neuen Anlage vor Inbetriebnahme auszuschalten und bei Produktionsende einzuschalten.Wie sollen wir BR damit umgehen?

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

09.04.2009 um 09:56 Uhr

@monti, ich kann das fast nicht glauben, was du hier geschrieben hast........ puhhh! Das ist harter Tobak! Und ihr steht beim AG noch nicht auf der Matte??

A
Angi1

09.04.2009 um 10:50 Uhr

Hallo Monti, wenn Ihr eine Sicherheitsfachkraft habt, diese sofort einschalten. Eure Zuständigkeit ergibt sich aus § 80 Abs. 1 P1

MfG Angi1

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