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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsanweisung

S
Schura25
Jul 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, Nicht Tarif gebunden. Betrift ca. 100 Mitarbeiter stand Heute: Einzelakkordler, keine zeitliche regelung zu Lohnscheine abgabe.
AG möchte ohne BR eine Arbeitsanweisung aushängen: 1)Lohnscheine sind unmittelbar nach Auftragsbearbeitungbeim Einrichter oder Teamleiter abzugeben. 2) Ausnahme besteht ausschlischlich bei kurzfristiger ungeplanten Abwesendheit, z.B. Unfall, Krankheit. in einem solchen Fall ist am erstenTag der Arbeitsaufnahme abzugeben.

AG sagt nicht Mitbestimmungspflichtig. Grüße aus Nord Deutschland.

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Community-Antworten (10)

C
Cyber99

04.07.2019 um 13:34 Uhr

Ich sehe in hier auch keine Mitbestimmung, da es sich nicht, wie Du vielleicht vermutest um eine Frage der Ordnung des Betriebs sondern um ein nicht mitbestimmungspflichtiges Leistungsverhalten handelt. Das unterliegt aber dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Das Abgeben der Lohnscheine stellt lediglich eine Konkretisierung der Arbeitsleistung dar.

P
Pjöööng

04.07.2019 um 13:52 Uhr

Die Lohnscheine beziehen sich NICHT auf die pro Tag gearbeitete Zeit, sondern auf die zur Bearbeitung eines Auftrages benötigte Zeit? Es können also durchaus mehrere Lohnscheine pro Tag anfallen?

S
Schura25

04.07.2019 um 13:56 Uhr

Hallo Pjöööng, hinter abgearbeiteten Auftrag ist ein Lohnschein. es können bis 7 Lohnscheine am Tag sein.

K
Kjarrigan

04.07.2019 um 14:19 Uhr

Wo ist den das Problem? Ist das MA zu kurzfristig? Wenn ich eine Arbeit erledigt habe - Dokumentiere ich das und gebe den Schein ab

Gebe ich ihn nicht ab - wird nicht bezahlt oder was passiert? Der AG möchte seine Kunden die die Arbeit bezahlen sollen möglichst schnell abrechnen - und nicht erst Wochen spatter weil der AN nicht in Quark kommt und seine Scheine spazieren fährt.

Welches Problem sieht der BR? Bedenken kann der BR ja gegenüber dem AG äußern.

S
Schura25

04.07.2019 um 14:41 Uhr

Hallo Kjarrigan, Wo ist den das Problem? Ist das MA zu kurzfristig?> MA wollen 3 Tage nach SAP abmelden.(z.B. MA rechnet seine min. zuhause aus) Wenn ich eine Arbeit erledigt habe - Dokumentiere ich das und gebe den Schein ab>Es gibt Plätze wo viele min. sind und schlechte min. Bei viel min. abgabe kommt "Stopper". Gebe ich ihn nicht ab - wird nicht bezahlt oder was passiert?>Würde verfallen/ nicht akzeptiert. Welches Problem sieht der BR?> Wir verträten nun mal die MA Gruß

C
celestro

04.07.2019 um 14:47 Uhr

@Schura25

also ich weiß nicht, wie es den Anderen geht. Aber ich verstehe von Deinen Antworten kaum etwas.

3 Tage SAP? Stopper?

K
Kjarrigan

04.07.2019 um 15:28 Uhr

Ich versteh auch nix, bringe aber mal den § 90 BetrVG hier insbesonder Abs 1 Nr. 3 von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen ins Spiel

Dazu Abs 2. Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.

Also redet mit dem AG

P
Pjöööng

04.07.2019 um 16:53 Uhr

Hierbei handelt es sich meines Erachtens um eine einfache Arbeitsanweisung und die ist mitbestimmungsfrei.

K
krambambuli

04.07.2019 um 20:42 Uhr

Sehe ich nicht unbedingt. Man müsste wirklich mehr ins Detail gehen.

P
paula

05.07.2019 um 12:38 Uhr

für mich gibt es nach der Schilderung aber noch keine Ansätze es anders zu sehen ;)

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