Erstellt am 24.03.2008 um 17:37 Uhr von Alter Betriebsrat
Die Ausgestaltung und somit schriftlicher Inhalt schon.
Erstellt am 24.03.2008 um 18:17 Uhr von Daylight
Erstellt am 24.03.2008 um 20:02 Uhr von Alter Betriebsrat
Ja. Ansonsten ist nur der Entschluss durch den AG eine Arbeitsanweisung zu schreiben mitbestimmungsfrei.
Erstellt am 24.03.2008 um 20:57 Uhr von betriebliche trübung
@alter betriebsrat: seit wann das? kannst du das belegen? arbeitsinhalt (von pem gem. §99 betrvg mal abgesehen, und dort hat man auch nur... naja, wenig in der hand) ist meines wissens immer noch arbeitgebersache.
Erstellt am 24.03.2008 um 21:02 Uhr von spartacus
Moin,
der BR sollte prüfen ob es sich rein um das Arbeirsverhaten handelt, oder ob nicht
auch "Fragen der Ordnung und Verhalten der AN im Betrieb" betroffen ist = MBR
Erstellt am 24.03.2008 um 21:39 Uhr von pirat
@Monti
....... schriftl. Arbeitsanweisungen vom AG .....durch ein Mehr an Info´s wäre die Beantwortung deiner Frage leichter. Es gibt solche und solche!
hier was zum lesen...
individuelle Arbeitsanweisungen des AG an den AN.
http://www.dashoefer.de/ED-BETRIEB/Probe.pdf