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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsanweisung

L
Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

welche rechtliche Qualität hat eine Arbeitsanweisung ? Wenn in einer AA gewisse Leistungen ewartet werden, z. B. Scan-Stelle, 70 Scans von Rechnungen am tag, ist das dann eine Maßnahme nach 87 I Ziff 11 oder eher eine sache nach 84/85 BetrVg. Was soll man als BR machen?? nur sinnvolle Ideen bitte !1

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Community-Antworten (2)

P
pitsieben

04.10.2010 um 14:09 Uhr

@ lancelot, §§ 84/85 BetrVG handeln von Beschwerden der AN. § 87 I Ziff 11 kommt nur zum tragen, wenn es um monitäre Angelegenheiten geht.

Nach meiner Ansicht ist diese Anweisung eine Zielvorgabe des AG. Die AN sind nicht verpflichtet, diese Zielvorgabe zu errreichen. Wenn die AN dieser Zielvorgabe zustimmen, wird es eine Zielvereinbarung und damit hat der BR Mitbestimmung nach § 87 I Ziff 11 BetrVG.

S
sanifair

04.10.2010 um 18:45 Uhr

Man muss immer unterscheiden

Erst einmal sind Anweisungen des AG Folge zu leisten. Außer sie betreffen das sog Ordnungsverhalten dann ist der BR mit im Boot...

Bei der genannten Anweisung ist zu beachten dass der AN nur so viel leisten muss wie er kann... Denke das nennt subjektiven Leistungsbegriff

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