Erstellt am 19.05.2010 um 10:08 Uhr von ridgeback
sdeppche,
man unterscheidet zwischen dem Ordnungsverhalten, wo ein MBR anch § 87 BertVG besteht und dem Arbeitsverhalten, hier besteht kein MBR.
Du müsstest es etwas genauer beschreiben.
Erstellt am 19.05.2010 um 12:22 Uhr von sdeppche
Hallo ridgeback
und erst einmal Danke für die Antwort.
Mit dem §87 BetrVG ist mir aber schon weitergeholfen.
Danke und einen schönen Tag.