Hallo,
unser Betriebsrat wurde erst jetzt neu gegründet im März. Durch die Coronakrise konnten wir nun noch keine Schulung erhalten.
Folgender Sachverhalt: Bei uns gab es eine Stellenausschreibung (zwei Tage vor der konstituierenden Sitzung erfolgte diese am Schwarzen Brett und hing dort für ca. 1 Woche ) für eine Teamleiter-Position als Elternzeitvertretung. Es hatten sich 6 Personen daraufhin beworben. 2 von ihnen wurden zu dem Interview geladen. Nun kündigte ein weiterer Teamleiter und die GL möchte beide Bewerber als Teamleiter übernehmen. Nun kommen bei uns folgende Fragen auf:
1. Das Bewerberinteresse wäre größer gewesen, wenn es eine Stellenausschreibung gegeben hätte, die nicht mit Elternzeitvertretung betitelt gewesen wäre. Müsste also eine weitere Stelle ausgeschrieben werden und nochmal der Bewerbungsprozess durchlaufen werden, damit es gerecht ist?
2. Die GL reichte uns eine Anhörung für beide MA ein, wobei bei beiden Elternzeitvertretung steht, dabei gibt es ja auch nur eine Stelle bzgl Elternzeitvertretung.
3. Eigentlich gibt es auch gar keine Elternzeitvertretung, weil nicht der Teamleiter in Elternzeit geht, sondern zwei Manager zeitgleich. Um das zu covern, wechselt ein anderer Manager den Bereich, ein anderer Lead soll temporär Manager werden und dieser ausgefallene Lead soll durch die eine Neubesetzung gecovert werden.


Also es ist alles sehr verworren, und wir hätten Bauchschmerzen dem so zuzustimmen.