Erstellt am 04.07.2007 um 17:57 Uhr von Kölner
@rudolf23
Bei Firmenrechnern?
Was soll denn geheimes dort in Verkehr gebarcht werden? Wer soll geschützt werden?
Erstellt am 04.07.2007 um 21:00 Uhr von steinbruch
Wenn eine teilprivate Nutzung zugelassen ist, gilt das TKG (Telekommunikationsgesetz) und die Mailbox bleibt zu.
Wenn ausdrücklich nur dienstliche Nutzung vereinbart ist, gibt es keinen Schutz
Erstellt am 04.07.2007 um 22:40 Uhr von Der alte Heini
Private E-Mails unterliegen dem Brief- bzw. Telekommunikationsgeheimnis.
Gibt es eine Erlaubnis des Arbeitgebers, das der Firmen-PC auch privat genutzt werden kann, so darf er die E-Mails seiner Mitarbeiter nicht lesen.
Ist jedoch die privat Nutzung der Firmen-PC verboten, so darf er davon ausgehen, dass alle ein- und ausgehende E-Mails dienstlicher Natur sind und muss das Briefgeheimnis nicht beachten. Dieses gilt aber nicht, wenn sich aus der Empfängeradresse oder dem Betreff eindeutig ergibt, dass es sich um eine private Nachricht handelt.
Erstellt am 05.07.2007 um 07:29 Uhr von cdimoe
Aus Deinem Beitrag geht nicht hervor, ob die EDV im Betrieb gemeint ist oder in eurem Büro. Wenn es das Betriebsratsbüro betrifft, gibt es wohl einen Schutz. Ihr könnt nämlich losgelöst vom Haus einen eigenen PC inkl. Internet , sowie eine eigene Telefonleitung installieren lassen. Dann könnt ihr ungehindert vom Arbeitgeber euren Geschäften nachgehen. Das ihr es bekommt, steht Betr.VG §40. Fordert es ruhig, auch wenn der AG Schwierigkeiten machen will. Es ist euer Recht
Dieter