W.A.F. LogoSeminare

Hilfe!! Datenschutz bei E-Mail-Nutzung - keine Betriebsvereinbarung vorhanden!

R
rudolf23
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Unsere Firma befindet sich gerade in einer Art "feindlichen Übernahme" - die Ereignisse überstürzen sich quasi stündlich... Daher benötigen wir im BR gerade DRINGEND Paragraphen und / oder Urteile bezüglich DATENSCHUTZ bei INTERNET- und E-MAIL-Nutzung! Mit welchen Gesetzen kann man dem Arbeitgeber die Einsicht in E-Mail-Accounts verbieten, wenn es KEINE BETRIEBSVEREINBARUNG diesbezüglich gibt?

Danke!

5.45304

Community-Antworten (4)

K
Kölner

04.07.2007 um 19:57 Uhr

@rudolf23 Bei Firmenrechnern? Was soll denn geheimes dort in Verkehr gebarcht werden? Wer soll geschützt werden?

S
steinbruch

04.07.2007 um 23:00 Uhr

Wenn eine teilprivate Nutzung zugelassen ist, gilt das TKG (Telekommunikationsgesetz) und die Mailbox bleibt zu. Wenn ausdrücklich nur dienstliche Nutzung vereinbart ist, gibt es keinen Schutz

DAH
Der alte Heini

05.07.2007 um 00:40 Uhr

Private E-Mails unterliegen dem Brief- bzw. Telekommunikationsgeheimnis. Gibt es eine Erlaubnis des Arbeitgebers, das der Firmen-PC auch privat genutzt werden kann, so darf er die E-Mails seiner Mitarbeiter nicht lesen. Ist jedoch die privat Nutzung der Firmen-PC verboten, so darf er davon ausgehen, dass alle ein- und ausgehende E-Mails dienstlicher Natur sind und muss das Briefgeheimnis nicht beachten. Dieses gilt aber nicht, wenn sich aus der Empfängeradresse oder dem Betreff eindeutig ergibt, dass es sich um eine private Nachricht handelt.

C
cdimoe

05.07.2007 um 09:29 Uhr

Aus Deinem Beitrag geht nicht hervor, ob die EDV im Betrieb gemeint ist oder in eurem Büro. Wenn es das Betriebsratsbüro betrifft, gibt es wohl einen Schutz. Ihr könnt nämlich losgelöst vom Haus einen eigenen PC inkl. Internet , sowie eine eigene Telefonleitung installieren lassen. Dann könnt ihr ungehindert vom Arbeitgeber euren Geschäften nachgehen. Das ihr es bekommt, steht Betr.VG §40. Fordert es ruhig, auch wenn der AG Schwierigkeiten machen will. Es ist euer Recht Dieter

Ihre Antwort